Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Gassondervertragskündigung  (Gelesen 7554 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline pensionfritzl

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Gassondervertragskündigung
« am: 05. Oktober 2009, 14:45:51 »
Mahlzeit!

Nun erhielt ich, während meines wohlverdienten Urlaubs, Mitte September die Kündigung des Gassondervertrags zum Ende des Jahres.

Völlig aus dem Häuschen ob diesen Umstandes machte ich mich gleich auf die Suche nach einer \"Fairsorger\"-alternative.....
 8)

Gruß fritz

Offline Cremer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 5.185
  • Karma: +2/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.cremer-kreuznach.de
Gassondervertragskündigung
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2009, 18:38:27 »
@pensionfritzl,

nun mal abwarten, welchen neuen Vertrag der Versorger Ihnen vorlegen wird.

Ich nehme mal an, der kündigte wegen BGH v. 15.7.09

Oder gibt es in Ihrem Fall einen besonderen kündigungsgrundß
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
www.bifep-kh.de
gerd@cremer-kreuznach.de

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
Gassondervertragskündigung
« Antwort #2 am: 06. Oktober 2009, 09:06:49 »
Ich könnte mir vorstellen, dass ihm gekündigt wurde, weil er Protestler ist und mittlerweile eine ungültige Preisanpassungsklausel in seinem Sondervertrag moniert hat und somit erstmal alte Preise hat, zumindest die seit den Widersprüchen. Und das EVU möchte nun versuchen, ihm einen neuen Vertrag (natürlich mit neuem Sockelpreis  ;) ) und aus EVU-Sicht hoffentlich gültiger Preisanpassungsklausel unterzujubeln. Wäre für die ja die beste Lösung.
Wird bei dem Nachbar-EVU (Aggerenergie) auch so gemacht:
Kündigung - neuer Vertrag oder Grundversorgung.

Letztlich muss man dann selbst einscheiden, wie weit man gehen möchte. Derzeit ist ja wohl nicht ganz klar, ob diese Kündigungen überhaupt rechtens sind (siehe auch Artikel von Frau Holling hier ). Weiterhin nicht ganz klar ist die Frage nach dem Vereinbarten Preis in der gesetzlichen Grundversorgung, wenn man von Anfang an diesen Preis als unbillig rügt.
Auf der anderen Seite ist halt der höhere Preis im neuen Vertrag auf jeden Fall vereinbart, selbst wenn im neuen Vertrag wieder eine falsche Klausel verwendet wird oder zukünftige Preiserhöhungen nicht der Billigkeit entsprechen.
Muss man gut überlegen, was man will.

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Gassondervertragskündigung
« Antwort #3 am: 06. Oktober 2009, 09:26:23 »
Man gewinnt so langsam den Eindruck, dass sich die EVU inzwischen wie die Feudalherren fühlen und benehmen, weil ihnen niemand mit diesen Straßenräuber-Praktiken Einhalt gebietet, nach dem Motto:
Wenn Du nicht den Preis zahlst, den ich künftig von Dir verlange, kündige ich den bestehenden Vertrag und biete Dir einen neuen Vertrag an.

Warum denn wohl gibt es so wenige Protestler, die sich massiv gegen diese Raubritter zur Wehr setzen?
Weil sie Angst haben vor den Mätzchen, mit denen sie überschüttet werden.
Wer hat denn vor Jahren gewusst und erkannt, ob bei Abschluss seines Vertrages mit dem EVU ein Grundversorgungsvertrag, ein Tarifvertrag oder ein Sondervertrag geschlossen und vereinbart wurde?
Wer hat denn hinterfragt, ob der Monopolist z.B. durch den kostenpflichtigen Anschluss an das Grundstück sich auch gleichzeitig seine künftigen Pründe gesichert hat? Eine Art Leibeigenschaft.

Man schaue sich doch nur einmal die Erdgas-Importpreise und deren Entwicklung in den vergangenen Jahren an. Vergleicht man diese Entwicklung mit den Gaspreisen seines EVU, kann einem doch nur übel werden.
Und dann besitzen einige EVU noch die Dreistigkeit zu behaupten, dass ihr wirtschaftliches Ergebnis zurückgegangen sei und deshalb eine Preisanhebung unumgänglich geworden wäre. (Und wie verdutzt schaut man dann auf deren Bilanzen ?)

Da werden ständig neue (Unter-)Gesellschaften und -beteiligungen gegründet, nur um das tatsächliche Ergebnis nach unten rechnen zu können, denn wer hinterfragt schon, welche Gewinne die einzelnen Betriebs-, Vertriebs-, Netz- und/oder Verteilergesellschaften erwirtschaften.
Und da lässt sich sicherlich trefflich hin und herrechnen, nur um eine Preisanhebung auch begründen zu können.

Vor Jahren nannte Günter Ogger die Banken als das Kartell der Kassierer.
Wäre es nicht an der Zeit, die EVU in dieses Kartell aufzunehmen?
Die dazu passende Behörde füttern wir ja bereits mit Brei, weil sie zahnlos zu sein scheint.

Offline pensionfritzl

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Gassondervertragskündigung
« Antwort #4 am: 06. Oktober 2009, 11:27:24 »
Zitat
Original von Cremer
@pensionfritzl,

nun mal abwarten, welchen neuen Vertrag der Versorger Ihnen vorlegen wird.

Ich nehme mal an, der kündigte wegen BGH v. 15.7.09

Oder gibt es in Ihrem Fall einen besonderen kündigungsgrundß


Guten Morgen Mitstreiter,

der Versorger kündigte bereits Anfang des Jahres den Sondervertrag (mit gleichzeitiger Vorlage eines neuen Sondervertrags), diese Kündigung wurde durch mich allein wegen Formfehler (Kündigungsfrist, Bevollmächtigte) zurückgewiesen und dann auch zurückgenommen.

Dazu muß ich sagen, daß ich bereits 2005 den Preiserhöhungen nach §315 BGB widersprochen, und nach Mahnungen und Sperrandrohungen das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW sowie einen Rechtsanwalt eingeschaltet hatte. Daraufhin wurden die Sperrandrohungen zurückgenommen. Ich erhielt auch keine Mahnungen mehr, nur noch regelmäßige \"Zahlungserinnerungen\".

Der bestehende Vertrag enthält eine unzulässige Preisanpassungsklausel. Es steht eine offene vierstellige Forderung seitens EVU im Raum.

Gruß fritz

Offline marcelvs

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 15
  • Karma: +0/-0
Gassondervertragskündigung
« Antwort #5 am: 28. Oktober 2009, 10:30:05 »
bei mir möchten Sie auch klagen...

Bei uns wollten die eine andere Kundennummer (durch einseitige Kündigung durch die BEW der ich natürlich wiedersporchen habe!) unterjubeln und wollen jetzt mit dieser neuen Kunden-Nr. klagen. *jaistklar*

Unsere laufenden Abschläge wurden unter der alten Kundennummer bezahlt aber bei BEW nicht als laufender Ablschlag sondern als Zahlung auf die wiedersprochenen Erhöhungen gebucht.

Rechtlich eine sehr bedenkliche Angelegenheit weil ich gegen alles Wiedersprochen habe.

Das ist mordernes Raubrittertum und nichts anderes mehr!!!

Die bekommen heute einen letzten Brief, und dann geht alles erneut an den Anwalt und ans Ministerium.

Ich habe die Faxen mit diesem \"Laden\" so dicke... aber ich gebe da nicht nach!

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz