@harvey,
lesen Sie bitte die Threads aus den vergangenen Tagen.
zum Beispiel hier:
allgemein Widerspruch gegen Energiepreise einlegen Da finden Sie die Antworten. Wir können leider nicht jeden Neuen komplett beraten, haben Sie bitte dafür Verständnis.
In kürze:
Widerspruch einlegen auf die Preissteigerung 1.1.05, akzeptieren Sie nur die Preise vom September 2004.
Kürzen Sie die Jahresrechnung auf diese alten Preise, sofern die Jahrerechnung noch nicht vorliegt.
War die Jahresrechnung gestellt ist, so haben Sie die Preise des Vedrsorgers anerkannt und der Vorgang ist abgeschlossen.
Dies schließt aber nicht aus, wenn Sie jetzt Widerspruch einlegen, das Sie nur die Preise vom September 2004 akzeptieren.
Also ab dem neuen Jahresberechnungszeitraum mit dem Verbrauch vom letzten Jahr und den Preisen vom Sep. 04 hochrechnen und durch die Abschlaganzahl dividieren. Damit erhalten Sie die neue Abschlagshöhe. Nur diese überweisen, bzw. die Einzugsermächtigung begrenzen.
Sie müssen am Ende des Abrechnungszeitraumes auf alle Fälle eine Nachzahlung haben, denn der Versorger rückt Guthaben nicht raus. Sie wären auf einen für Kunden schlechtgestellten Rückforderungsprozess angewiesen.