Bei unserem Treffen am 05.03.09 wurde eine größere Öffentlichkeitsarbeit der Interessengemeinschaft angeregt.
Anlass ist insbesondere, dass Erdgas Schwaben in seinem Internetauftritt immer noch darauf hinweist, dass das Urteil des Landgerichts Augsburg
wirksam und in einem Monat rechtskräftig sei.
Siehe hier:
Klage im § 315-Prozess erfolgreichIm Interesse der ausgewogenen und fairen Berichterstattung wurde die Erstellung einer eigenen Homepage ins Auge gefasst. Die Entscheidung wurde durch die Reaktion der Augsburger Allgemeinen verstärkt, die keine Notwendigkeit sieht, mit einem 5-Zeiler darauf hinzuweisen, dass das
Augsburger Urteil nicht rechtskräftig ist, 5 Beklagte Gehörsrüge vorgebracht haben und die weiteren Beklagten Berufung beim OLG München eingelegt haben.
Vorerst zeichnet einer der Beklagten für den Inhalt verantwortlich. Ziel ist , die Befüllung und Aktualisierung der Seite, auf eine breitere Basis zu stellen.
Die Seite im Aufbau, hier:
Verbraucherwehr Erdgas Schwaben