Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Prozeßkosten  (Gelesen 11341 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline jofri46

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 171
  • Karma: +0/-0
Prozeßkosten
« Antwort #30 am: 30. Dezember 2008, 23:08:44 »
Deshalb habe ich ja auch nicht von Kostenrisiko, sondern von Kostenrisiken gesprochen.

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Prozeßkosten
« Antwort #31 am: 14. Januar 2009, 16:59:13 »
Eine Frage zu den Prozesskosten!

Der Streitwert beträgt z.B. 1800 €.
Wenn ich z.B. die erste und zweite Instanz gegen meinen Versorger gewinnen sollte und die dritte, letzte Instanz verliere würde, würde das für mich bedeuten das ich alle bisher entstanden Kosten( Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Zeugenkosten)  aller Instanzen bezahlen muss.
Ist das richtig?
Ein Prozesskostenrechner hier im Internet errechnet für 2 Instanzen bei den oben genannten Streitwert 2500 €,  die 3 Instanz ist erst ab 20.000 € Streitwert möglich.

Weiss jemand, was das zu bedeuten hat?

Siehe

http://www.arag.de/de/rechtimalltag/kostenrechner/prozesskosten/

gruss

marten

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Prozeßkosten
« Antwort #32 am: 14. Januar 2009, 17:13:57 »
@marten

Das bedeutet, dass bei einem Streitwert zwischen 600 € und 20.000 € nach der zweiten Instanz Schluss ist, sofern nicht die Revision ausdrücklich zugelassen wird. Bei Streitwerten unter 600 € ist schon nach der ersten Instanz Schluss, wenn die Berufung nicht ausdrücklich zugelassen wird.

Offline Black

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.754
  • Karma: +1/-0
Prozeßkosten
« Antwort #33 am: 14. Januar 2009, 17:21:06 »
Man sollte vielleicht anmerken, dass die Gerichte derzeit in Billigkeitsverfahren noch sehr großzügig mit der Zulassung von Berufungen sind, weil doch viele Fragen noch \"Grundsätzliche Bedeutung\" haben.
Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden zu senden auf die Erde. Ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert.

Matthäus, Kapitel 10, Vers 34

Offline marten

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 250
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Prozeßkosten
« Antwort #34 am: 15. Januar 2009, 22:21:50 »
Wie verhält es sich bezüglich der Kosten für Anwälte, Gericht usw. bei folgenden Sachverhalt.:

1 Instanz  AG
2 Instanz  LG   Berufung
3 Instanz  BGH Revision

Dann zurückverweisung durch den BGH an das Landgericht:

Werden die Prozesskosten dann für 3 Instanzen abgerechnet, oder
fallen durch den erneuten Termin vor dem Landgericht noch zusätzliche Kosten an.

gruss

marten

Offline Datko

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 51
  • Karma: +0/-0
Prozeßkosten
« Antwort #35 am: 22. Januar 2009, 11:07:50 »
Allgemeine Frage:

In der Presse war zu lesen, dass ein Versorger die Klage gegen einen Kunden zurückgezogen hat.
( http://www.rhein-berg-online.ksta.de/html/artikel/1231848468129.shtml )

- Wer trägt die angelaufenen Rechtsanwaltskosten des Kunden, wenn die Klage des Versorgers zurück gezogen wird?

Danke für sachdienliche Antworten

Offline ben100

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 265
  • Karma: +0/-0
Prozeßkosten
« Antwort #36 am: 22. Januar 2009, 11:10:25 »
Die Gegenseite

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Prozeßkosten
« Antwort #37 am: 26. Februar 2009, 19:23:22 »
Wer eine Klage zurücknimmt, hat gem. § 269 Abs. 3 ZPO die gesamten Prozesskosten zu tragen. Nach Beginn der mündlichen Verhandlung (Stellung der Anträge) ist eine Klagerücknahme nur noch mit Zustimmung des Gegners möglich. Die gibt es nicht immer.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz