Barista:
Auch ich würde den Lieferanten nicht welchseln, sondern an meiner Strategie festhalten.
Dabei gilt allerdings zu beachten, dass Sie pünktlich Monat für Monat Abschlagzahlungen auf den von Ihnen anerkannten Strompreis, Basis letztjähriger Verbrauch in kWh, entrichten.
Sie müssen aber sicherstellen, dem EVU keine Chance zu bieten, wegen ausgebliebender Zahlungen Maßnahmen zu ergreifen.
Ansonsten nehmen Sie doch einfach die Ankündigung von Eon zu Kenntnis, dass man Ihnen Mahnungen zukommen lässt, falls Sie zwar pünktlich, aber nicht den von Eon gewünschten Preis entrichten.
Übrigens habe ich selbst einmal vor Jahren den Versorger gewechselt und bin den Verlockungen gelben Stroms erlegen. Genau zwei Jahre hat es gedauert, bis deren Strompreis sich schleichend dem meines vorherigen EVU angepasst hat.