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Autor Thema: Wann kommt eigentlich das Oberlandesgericht (OLG) ins Spiel?  (Gelesen 2363 mal)

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Offline ESG-Rebell

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Bei Streitwerten über 5000 Euro wird das AG \"übersprungen\".

Aber wann kommt eigentlich das OLG ins Spiel?

In welchen Fällen lautet die Instanzenfolge also: AG - LG - BGH
und wann lautet sie: AG - LG - OLG - BGH?

Oder geht auch dies: AG - OLG - BGH?

Wozu gibt es eigentlich die OLGs?

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline Pedro

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Wann kommt eigentlich das Oberlandesgericht (OLG) ins Spiel?
« Antwort #1 am: 12. Januar 2009, 09:22:38 »
Schau mal  z.B. hier nach:

http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Grundsaetze/Grundsaetze/index.php

Zusatz: bei Klagen betr. Energiepreise/-Versorgung (vomVersorger oder Verbraucher) hält sich manchmal das Amtsgericht für zuständig. Ist es aber nicht. Hierzu gibt es im Forum zahlreiche Diskussionen.

Offline RuRo

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Wann kommt eigentlich das Oberlandesgericht (OLG) ins Spiel?
« Antwort #2 am: 12. Januar 2009, 09:33:24 »
@ESG-Rebell

Es geht nur so:

AG - LG - BGH oder LG - OLG - BGH.

Streitigkeiten nach dem EnWG obliegen nach § 102, 108 EnWG der ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte.

Die jeweilige zweite Nennung entspricht der Berufungsinstanz; Revisionsinstanz ist immer der BGH.

Ggf. eröffnet sich noch eine andere \"Schiene\", wenn elementare Prinzipien nach dem Grundgesetz tangiert sein sollten.
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

 

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