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Autor Thema: Mahnbescheid vom AG Uelzen  (Gelesen 12365 mal)

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Offline Jafar

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« am: 10. Dezember 2008, 12:38:14 »
Hallo zusammen,

bei mir geht es jetzt wohl los. Meine bessere Hälfte teilte mir soeben am Telefon mit, daß wir Post vom Amtsgericht Uelzen bekommen haben.
Nach der telefonischen Beschreibung ist das wohl ein Mahnbescheid.
Die Ablesung war übrigens am 31.10.2008 und die Rechnung am 27.11.2008. Natürlich wurden die einbehaltenen  Beträge aus den Vorjahren irgendwie wieder mit in der Rechnung verwurstet. (wie jedes Jahr) und wie immer habe ich mittels Musterschreiben Widerspruch eingelegt. Dies geschah am 02.12.2008. Seltsamerweise gibt es zur aktuellen Rechnung keine Mahnung. Wie kann da jetzt schon ein Mahnbescheid bzgl. der Rechnung vom 27.11.2008 ins Haus trudeln.
Außerdem stimmt der Betrag gar nicht. Die wollen tatsächlich ca. 50,- EUR weniger als ich bisher tatsächlich einbehalten habe per Bescheid eintreiben.

Haben schon mehrere aus der Region ähnliche Post erhalten oder bin ich jetzt derjenige, an dem ein Exempel statuiert werden soll.

An wen wende ich mich jetzt am besten (schnellsten)? Erstmal an den Bund der Energieverbraucher (bin Mitglied seit 2006) oder an die GPR-Gifhorn?
An welche Anwälte in der Region sollte man sich am besten Wenden (Komme aus der Gemeinde Velpke)?

Bin über jede Anregung dankbar.

Gruß Jafar

PS: Ich hatte gehofft, daß es frühestens nach Weihnachten losgeht. ;)

Offline Schiefelbein

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 14:22:17 »
Auch ich habe heute den Brief aus Uelzen bekommen. Ich würde auch gerne erfahren, was ich machen muß. Ich komme aus Wittingen

Offline jroettges

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #2 am: 10. Dezember 2008, 14:26:52 »
Zitat
Legt der Schuldner vor Erlass eines Vollstreckungsbescheides Widerspruch ein, ist das Mahnverfahren beendet. Der Anspruch kann hiernach im normalen Erkenntnisverfahren weiter geltend gemacht werden.
aus : http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Es ist hier im Forum an vielen Stellen erläutert: Innerhalb der gesetzten 14-Tagefrist Widerspruch einlegen, dann ist das Mahnverfahren beendet.

Der Versorger muss dann ein normales Zivilverfahren einleiten. Da wird man sich wohl ohne Anwalt nicht hineinstürzen.

In der jetzigen Phase sollte man sich eng an eine der vielen Protestgruppen anschließen und Ruhe bewahren.

Offline Jafar

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #3 am: 10. Dezember 2008, 21:43:10 »
@jroettges

Danke für die Antwort. Sollte man den Widerspruch schon über einen Anwalt abwickeln lassen oder reicht es erstmal den Widerspruch abzusetzen (auf dem Vordruck muß man ja nicht mal eine Begründung abgeben ?!?) und die Klage des Versorgers abwarten.

@Schiefelbein

Hallo Leidensgenosse. Kannst Du den Rechnungsbetrag auf dem Mahnbescheid nachvollziehen? Bei mir stimmt

1. Das Rechnungsdatum nicht (da steht 31.10.2008 obwohl die Rechnung auf den 27.11.2008 datiert ist)
2. Der gemahnte Betrag nicht: Laut Rechnung erwartet die LSW 948,83 EUR (kummuliert über die letzten drei Jahre diese Schlitzohren). Ich habe Widersprochen und nur 117,39 EUR überwiesen. Das macht also eine Differenz von 831,44 EUR. Laut Mahnbescheid wollen die jetzt nur 781,83 EUR. Ich hab schon zu Verständniszwecken mal die Mehrwertsteuer rausgerechnet, aber ich komme nicht mal ansatzweise auf diesen Betrag. Seltsamerweise habe ich bisher nicht mal eine Zahlungserinnerungen von der LSW bzgl. dieser Rechnung erhalten. Ich dachte ohne Zahlungserinnerung (Mahnung) bekommt man als Gläubiger keinen Mahnbescheid bei Gericht.

Ich bin jetzt etwas verwirrt.

Gruß Jafar

Offline kamaraba

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #4 am: 11. Dezember 2008, 08:03:15 »
Zitat
ich dachte ohne Zahlungserinnerung (Mahnung) bekommt man als Gläubiger keinen Mahnbescheid bei Gericht.

Falsch gedacht. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB! Verzug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht!
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline okieh

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #5 am: 11. Dezember 2008, 08:12:55 »
Zitat
Original von jroettges
In der jetzigen Phase sollte man sich eng an eine der vielen Protestgruppen anschließen und Ruhe bewahren.

gibts denn da ne Übersicht, wo welche Protestgrupppen aktiv sind?

(Mein Nachbar hat auch gestern den MB erhalten, ich rechne dann kurzfristig auch mit einem)

Offline Jafar

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #6 am: 11. Dezember 2008, 08:37:22 »
Zitat
Original von kamaraba
Zitat
ich dachte ohne Zahlungserinnerung (Mahnung) bekommt man als Gläubiger keinen Mahnbescheid bei Gericht.

Falsch gedacht. § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB! Verzug tritt nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht!

Dann ist mein Mahnbescheid dennoch sehr fragwürdig, da die Rechnung auf den 27.11.2008 datiert ist und das Zahlungsziel auf den 16.12.2008. Im Mahnbescheid steht zwar ein Rechnungsdatum 31.10.2008, zu dem ich jedoch keine und schon gar nicht diese Rechnung (eindeutige Rechnungsnummer wurde im MB genannt) erhalten habe.
Ich verstehe nicht, wie die LSW dann jetzt schon einen Mahnbescheid erwirken konnte. So ganz koscher wirkt dieser Vorgang nicht.
Ich mutmaße mal eher, daß die LSW im vorhinein (ich bin ja bekannter Rebell) schon einen Mahnbescheid mit einem fiktiven Rechnungsdatum vorbereitet hat. Nur so läßt sich auch der gemahnte Betrag erklären.
Die sind von einer Kürzung meinerseits ausgegangen und haben hier einfach selber einen Kürzungsbetrag geschätzt und den Mahnbescheid beantragt.
Das wäre dann eine ganz schöne Sauerei.

Gruß Jafar

PS: Mein letzter Absatz ist ein frei erfunden Mutmaßung meinerseits und durch keine Fakten belegt.


Offline Jafar

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #8 am: 11. Dezember 2008, 13:33:36 »
Meine Mutmaßung scheint gar nicht so aus der Luft gegriffen. Ein Bekannter von mir hat auch einen MB erhalten. Sein Abrechnung ist aber immer im Frühjahr und auch bei ihm wurde eine angebliche Rechnung vom 31.10.2008 gemahnt mit einem sehr ähnlichen Betrag.

Das sieht wirklich nach einer linken Nummer aus, Mahnbescheide für eine nicht versendete (existierende) Rechnung loszutreten.

Gruß Jafar

Offline Christian Guhl

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #9 am: 11. Dezember 2008, 15:13:40 »
@Jafar
Es ist sehr gut möglich, Mahnbescheide wegen nicht existierender Forderungen
zu erwirken. Kein Mensch prüft die Angaben !Erst wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde und es zur Klage kommt, müssen die Karten auf den Tisch. Und dann wird die LSW in Erklärungsnot kommen. Deshalb vermute ich, dass nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nichts weiter geschieht. Das Ganze hat nur den Zweck, Unruhe zu verbreiten und ein paar unsichere Kandidaten zur Zahlung zu bewegen.

Offline Jafar

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #10 am: 11. Dezember 2008, 15:36:19 »
Zitat
Original von Christian Guhl
@Jafar
Es ist sehr gut möglich, Mahnbescheide wegen nicht existierender Forderungen
zu erwirken. Kein Mensch prüft die Angaben !Erst wenn Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde und es zur Klage kommt, müssen die Karten auf den Tisch. Und dann wird die LSW in Erklärungsnot kommen. Deshalb vermute ich, dass nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid nichts weiter geschieht. Das Ganze hat nur den Zweck, Unruhe zu verbreiten und ein paar unsichere Kandidaten zur Zahlung zu bewegen.

War mir schon klar. Link finde ich das Vorgehen dennoch. Sie hätten ja auch einfach die letzte Rechnung mahnen können (das wäre in meinem Fall sogar ein höherer Betrag gewesen). Das hätte sogar bei einem juristischen Verfahren mehr Bestand. So erreichen sie im Zweifelsfall ja noch nicht einmal eine Verlängerung der Verjährungsfrist, da diese  Forderung (gerechtfertigt oder nicht) so nie bestanden hat.

Gruß Jafar

Offline Thomas S.

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #11 am: 12. Dezember 2008, 14:44:41 »
Seid doch bitte etwas zurückhaltender - hier kann jeder mitlesen...

Wenn die Daten in der Mahnung schon nicht passen, dann kann genau das schon zu unserem Vorteil genutzt werden. Bei der genauen Prüfung stimmen die Daten dann nicht... :P

Eigentlich sollte man jetzt nur entscheiden: weiter gegenhalten, also Widerspruch zum Mahnbescheid und die Klage abwarten (die vielleicht gar nicht kommt!?) - oder sich aus dem Protest verabschieden und die Forderungen begleichen (was ja eigentlich nicht so einfach geht, wenn die Beträge in der Mahnung nicht stimmen).

Macht man weiter: erst wenn man die Klage erhält, kann man doch darauf reagieren. Man sollte nur vorher schon wissen, welchen Anwalt man beauftragen / aufsuchen will.

Gruppe im Einzugsbereich / Landkreis Gifhorn ist übrigens: Gaspreise-runter-Gifhorn

Offline Jan Steinhauer

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Mahnbescheid vom AG Uelzen
« Antwort #12 am: 05. Februar 2009, 23:20:07 »
Hallo liebe Mitstreiter,

wenn Ihr alle bei unserer GPR Gifhorn (http://www.gaspreise-runter-gifhorn.de) Mitglied und in unserem E-Mailverteiler wehret , würden sich viele Eurer Fragen erübrigen.

Im übrigen wird es bald einen Tsunami in Form einer Rückforderungswelle auf die LSW geben.

Weiteres erfahrt Ihr demnächst als Mitglieder der GPR Gifhorn.
Ihr könnt Euch bald richtig freuen.

Schöne Grüße

   Jan Steinhauer, Sprecher der BI GPR Gifhorn 05.02.2009
Initiator der BI GPR Gifhorn. Gegründet 16.03.2006.

 

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