Ich habe seit 8 Jahren einen Fernwärme-Vertrag bei e.on Hanse mit einer Preisanpassungsklausel (siehe
altes Posting).
Hierzu habe ich einige Fragen:
1. E.ON HANSE hat mir vor einigen Tagen einen Brief geschickt, in dem eine Preisanpassung vorgenommen wird zum 1.10.2008, wie in § 4 [5] des Vertrages vorgesehen.
Ich habe diesen Brief mit der Presianpassung zum 1.10. am 22.10. erhalten. Man habe zuvor in einem Schreiben noch im September eine falsche Vertragskontonummer verwendet, weshalb man mir nun dieses Schreiben erneut sende.
Im September habe ich allerdings kein derartiges Schreiben erhalten. Ist die Preisanpassung dadurch unwirksam?
2. Die Preisanpassung lautet im Arbeitspreis, der über die Anpassungsformel an den Gaspreis gebunden ist (welchen eigentlich?) auf ca. + 25%. Nun fallen die Preise aktuell.
Gem § 4 [8] des Vertrages kann \"in Abständen von jeweils drei Jahren jeder Vertragspartner verlangen, dass die Angemessenheit der Preise und Preisänderungsklauseln überprüft und - falls Preisverzerrungen eingetreten sind -- für die Zukunft geändert werden.
Ist es sinnvoll, diese Klausel aktuell in Anspruch zu nehmen? Wäre das ein Weg, die aktuell sinkenden Energiepreise ohne die übliche Jahresverzögerung in die Berechnung einbeziehen zu können?
3. Zum 1.1. wird gem. einem anderen Schreiben eine andere Tochterfirma der E.ON HANSE (nicht mehr \"vertrieb\", sondern \"Wärme\") die Belieferung übernehmen. Ist das ein möglicher Anlass, die Neuberechnung der Preise gem. aktuellen (fallenden) Energiepreisen zu verlangen?
4. Gibt es irgendwo eine brauchbare Statistik
a) der Gaspreise von HEINGAS bzw. E.ON HANSE in den zurückliegenden Jahren?
b) des \"Investitionsgüterindex\" bzw. seines Nachfolgers?
Dank im Voraus
A.Körber
Dank im Voraus