Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: e.on Hanse Fernwärme-Erhöhung  (Gelesen 5196 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline akoerber

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
e.on Hanse Fernwärme-Erhöhung
« am: 18. November 2008, 11:21:10 »
Ich habe seit 8 Jahren einen Fernwärme-Vertrag bei e.on Hanse mit einer Preisanpassungsklausel (siehe altes Posting).

Hierzu habe ich einige Fragen:

1. E.ON HANSE hat mir vor einigen Tagen einen Brief geschickt, in dem eine Preisanpassung vorgenommen wird zum 1.10.2008, wie in § 4 [5] des Vertrages vorgesehen.

Ich habe diesen Brief mit der Presianpassung zum 1.10. am 22.10. erhalten. Man habe zuvor in einem Schreiben noch im September eine falsche Vertragskontonummer verwendet, weshalb man mir nun dieses Schreiben erneut sende.

Im September habe ich allerdings kein derartiges Schreiben erhalten. Ist die Preisanpassung dadurch unwirksam?

2. Die Preisanpassung lautet im Arbeitspreis, der über die Anpassungsformel an den Gaspreis gebunden ist (welchen eigentlich?) auf ca. + 25%. Nun fallen die Preise aktuell.

Gem § 4 [8] des Vertrages kann \"in Abständen von jeweils drei Jahren jeder Vertragspartner verlangen, dass die Angemessenheit der Preise und Preisänderungsklauseln überprüft und - falls Preisverzerrungen eingetreten sind -- für die Zukunft geändert werden.

Ist es sinnvoll, diese Klausel aktuell in Anspruch zu nehmen? Wäre das ein Weg, die aktuell sinkenden Energiepreise ohne die übliche Jahresverzögerung in die Berechnung einbeziehen zu können?

3. Zum 1.1. wird gem. einem anderen Schreiben eine andere Tochterfirma der E.ON HANSE (nicht mehr \"vertrieb\", sondern \"Wärme\") die Belieferung übernehmen. Ist das ein möglicher Anlass, die Neuberechnung der Preise gem. aktuellen (fallenden) Energiepreisen zu verlangen?

4. Gibt es irgendwo eine brauchbare Statistik
  a) der Gaspreise von HEINGAS bzw. E.ON HANSE in den zurückliegenden Jahren?
  b) des \"Investitionsgüterindex\" bzw. seines Nachfolgers?

Dank im Voraus

A.Körber

Dank im Voraus

Offline Wize

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
e.on Hanse Fernwärme-Erhöhung
« Antwort #1 am: 19. November 2008, 10:16:03 »
Ich habe mindestens ebenso lange einen derartigen Fernwärme-Vertrag und zähle mich zu den wenigen E-On-Hanse-Fernwärme-Protestlern. Ich habe vor einigen Jahren  Widerspruch ($315 BGB) eingelegt haben und die Zahlungen auf die letzte unwidersprochene Erhöhung begrenzt.

Zu Ihren Fragen:
zu 1.
  Sicherlich ist die Preisanpassung durch die falsche Vertragskontonummer nicht unwirksam, denn Sie werden dies Schreiben wie ich auch ohne Probleme Ihrem Vertrag zugeordnet haben.

zu 2.
  an den Gaspreis gebunden ist (welchen eigentlich?)  - gute Frage, die wahrscheinlich E-On ausnahmsweise beantworten würde, denke ich.

  Diese Klausel in Anspruch zu nehmen ist sicher unser gutes Recht, nur müsste man dafür vors Gericht gehen. Und wie soll eigentlich diese Prüfung aussehen? Ich denke außerdem, dass diese Klausel auf die Überprüfung des Faktors in der Anpassungsformel zielt und nicht auf die aktuelle Preisentwicklung. Daher eher Nein, kein Weg für die aktuell sinkenden Energiepreise.

zu 3.
  Diese Ausgliederung in die E.ON HANSE Wärme GmbH und die damit einhergehende Vertragsnachfolge halte ich für einen äußerst geschickten Schachzug der E.ON Hanse AG. Auf diese Weise liegt der im Vertrag genannte Gas-Preis nicht mehr im Ermessen des Fernwärmelieferanten und dem Widerspruch gegen eine Unbilligkeit nach §315 BGB wird der Boden entzogen. Daher erwäge ich meinen Widerstand abzubrechen und ab dem 1.1.2009 die Preise zu akzeptieren. Die Alternative wäre wohl, der Vertragsnachfolge zu widersprechen (vor Gericht), da der Wärme GmbH das Ermessen fehlen wird, den Gas-Preis festzusetzen. Ich werde mich noch von der Verbraucherzentrale beraten lassen, ob es noch Möglichkeiten gibt.

zu 4.
 -  hätte ich auch gerne solche Statistik der Gaspreise von HEINGAS bzw. E.ON HANSE in den zurückliegenden Jahren.
 -  Statistische Bundesamtes, ist aber leider unergiebig - vielleicht einfach bei E-On fragen?

Gruß

  Wize

Offline akoerber

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
e.on Hanse Fernwärme-Erhöhung
« Antwort #2 am: 19. November 2008, 11:45:45 »
Hallo Wize,

vielen Dank!

Zitat
Original von Wize
zu 1.
  Sicherlich ist die Preisanpassung durch die falsche Vertragskontonummer nicht unwirksam, denn Sie werden dies Schreiben wie ich auch ohne Probleme Ihrem Vertrag zugeordnet haben.

Das meinte ich nicht. Ich habe diesen ersten Brief einfach nicht erhalten.
Ich vermute, der Korrekturbrief sollte verschleiern, dass er gar nicht verschickt wurde. Das ist aber nur eine Vermutung.


Zitat
Original von Wize
zu 3.
  Diese Ausgliederung in die E.ON HANSE Wärme GmbH und die damit einhergehende Vertragsnachfolge halte ich für einen äußerst geschickten Schachzug der E.ON Hanse AG. Auf diese Weise liegt der im Vertrag genannte Gas-Preis nicht mehr im Ermessen des Fernwärmelieferanten und dem Widerspruch gegen eine Unbilligkeit nach §315 BGB wird der Boden entzogen.

Ist das so? Mein neuer Lieferant ist dann doch E.ON HANSE Wärme und dieser Firma habe ich den Vertrag, und diese legt mir gegenüber mittels der Formel des Preis fest. Was also ändert sich? Dass WÄRME ihrerseits die Energie beziehen muss, ändert doch eigentlich wenig.

Oder sehe ich das falsch?

Gruß

Akoerber

Offline Wize

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
e.on Hanse Fernwärme-Erhöhung
« Antwort #3 am: 19. November 2008, 12:18:50 »
Hallo AKoerber

Zitat
Original von akoerber

Zitat
Original von Wize
zu 3.
  Diese Ausgliederung in die E.ON HANSE Wärme GmbH und die damit einhergehende Vertragsnachfolge halte ich für einen äußerst geschickten Schachzug der E.ON Hanse AG. Auf diese Weise liegt der im Vertrag genannte Gas-Preis nicht mehr im Ermessen des Fernwärmelieferanten und dem Widerspruch gegen eine Unbilligkeit nach §315 BGB wird der Boden entzogen.

Ist das so? Mein neuer Lieferant ist dann doch E.ON HANSE Wärme und dieser Firma habe ich den Vertrag, und diese legt mir gegenüber mittels der Formel des Preis fest. Was also ändert sich? Dass WÄRME ihrerseits die Energie beziehen muss, ändert doch eigentlich wenig.

Oder sehe ich das falsch?


Wir haben mit E-On-Hanse AG einen Vertrag für die Fernwärme-Lieferung und E-On-Hanse setzt zugleich den Erdgas-Preis fest. Das bedeutet, dass E-On Hanse nicht darauf verweisen kann, dass es in der Preisgestaltung gebunden sei. Die Billigkeit der Preiserhöhung ist prüfbar.

Wenn wir aber einen Vertrag mit E-On WÄRME haben, kann diese GmbH behaupten, sie habe kein eigenes Ermessen in der Erdgas-Preisgestaltung.
Ohne freies Ermessen keine willkürliche Preiserhöhung.

Viele reine Fernwärme Unternehmen haben Preisklauseln mit solchen Abhängigkeiten von wirklich externen Energielieferanten und diese Klauseln sind schlecht angreifbar. Als wenn ein Vermieter Preiserhöhungen an seine Mieter weitergibt. Was soll man da machen? Der einzige Angriffspunkt wäre dann, zu fordern dass sich der Fernwärmelieferant an einen günstigeren Energielieferanten zu wenden habe.

Ist es klarer geworden?

Gruß Wize

P.S.
Vielleicht ist es sinnvoll einen neuen Vertrag zu fordern, mit dem man materiell kaum besser steht, der aber wenigstens Klarheit schafft z.B. darüber welcher Gaspreis in der Klausel eigentlich gemeint ist.

Offline akoerber

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 10
  • Karma: +0/-0
e.on Hanse Fernwärme-Erhöhung
« Antwort #4 am: 19. November 2008, 14:13:49 »
Zitat
Original von Wize

Wir haben mit E-On-Hanse AG einen Vertrag für die Fernwärme-Lieferung und E-On-Hanse setzt zugleich den Erdgas-Preis fest. Das bedeutet, dass E-On Hanse nicht darauf verweisen kann, dass es in der Preisgestaltung gebunden sei. Die Billigkeit der Preiserhöhung ist prüfbar.

Wenn wir aber einen Vertrag mit E-On WÄRME haben, kann diese GmbH behaupten, sie habe kein eigenes Ermessen in der Erdgas-Preisgestaltung.
Ohne freies Ermessen keine willkürliche Preiserhöhung.

...

Ist es klarer geworden?


Nicht wirklich,

wenn ich mich richtig entsinne, ist E.ON HANSE VERTRIEB GmbH zur Zeit mein Partner. Das muss ich aber nachschauen.
Zudem:

Der heutige Kommentar auf der Startseite von energienetz.de zur aktuellen Rechtsprechung des BGH  lautet:

\"BGH entscheidet weitgehend vernünftig

(19. November 2008 ) Der BGH hat entschieden, dass die Gaspreiserhöhungen der Billigkeit entsprechen müssen und der Versorger den Beweis hierfür antreten muss.

Damit bestätigt der BGH seine bisherige Rechtssprechung zu diesem Thema. Er geht sogar noch im Sinne der Verbraucher einen Schritt weiter. Nach dem jüngsten Urteil steht auch der Liefervertrag des Gasversorgers mit seinem Vorlieferanten auf dem Prüfstand. \" ...\"

Das müsste doch eigentlich reichen.


Gruß,
Akörber

Offline Wize

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 3
  • Karma: +0/-0
e.on Hanse Fernwärme-Erhöhung
« Antwort #5 am: 19. November 2008, 14:34:12 »
Zitat
Original von akoerber
..
wenn ich mich richtig entsinne, ist E.ON HANSE VERTRIEB GmbH zur Zeit mein Partner. Das muss ich aber nachschauen.

das mag schon sein, aber E.ON HANSE VERTRIEB vertreibt eben Fernwärme und Gas.

Zitat
Original von akoerber
Zudem:

Der heutige Kommentar auf der Startseite von energienetz.de zur aktuellen Rechtsprechung des BGH  

.. ist wirklich ermutigend.
Dennoch ist es zunächst ein Urteil für Gaspreiserhöhungen und nicht für Fernwärme und insofern mit Vorsicht zu genießen.
Siehe Preisgleitklauseln bei Fern- und Nahwärmepreisen
und Preiserhöhungen legal?
Zitat
Original von akoerber
Nach dem jüngsten Urteil steht auch der Liefervertrag des Gasversorgers mit seinem Vorlieferanten auf dem Prüfstand. \" ...\"
Das ist wirklich interessant und ganz in dem Sinne wie ich schrieb, dass zu fordern wäre, dass sich der Fernwärmelieferant an einen günstigeren Energielieferanten zu wenden habe.

Gruß Wize

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz