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Autor Thema: Muß Nutzungsentgeld zurückerstattet werden ?  (Gelesen 3247 mal)

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Offline Bayern

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Muß Nutzungsentgeld zurückerstattet werden ?
« am: 04. Dezember 2005, 10:31:54 »
Hallo,

suche Gleichgesinnte, die vorzeitig den Nutzzungsvertrag lösten und das
bereits bezahlte Geld zurückforderten.
Die Fa. T. lehnt die Rückerstattung ab mit der Begründung, der Betrag
sei in der Kalkulation drinnen und zudem hätte ich selbst gekündigt.
Es sei noch erwähnt, ich wurde von der Fa. T. bereits vor einem 3/4 Jahr
auf Herausgabe verklagt. ( Verhandlung steht noch aus )
Um diese Buddelarbeiten nicht im Winter auszuführen, habe ich der
Fa. T. den Tank letzten  Monat von einer Privatfirma zustellen lassen.

Vielen Dank für Euire Hilfe

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