Hallo!
Ich suche das BGH-Urteil VIII ZR 57/07 über Heizkostenverteiler bei Nutzergruppen.
Dort wurden statt Wärmemengenzählern normale Heizkostenverteiler erforderlich.
Wir haben z. Z. Wärmemengenzähler und dadurch überhöhte Heizkosten. Für 58 m2 zahtlen wir 973 EURO Heizkosten. Angeblich ist der WMZ nicht defekt.
Mieterverein und Verbraucherzentrale halfen nicht, sondern zogen den Schwanz ein.
Wir hätten die WMZ gerne raus und Heizkostenverteiler.
Wie kann ich an das Urteil kommen?
Wir haben 12,95 WMZ-Werte eine Vergleichswohnung nur 2,95 WMZ-Werte. Die Werte stiegen bei gleichen Heizverhalten bei uns von 4 auf nunmehr immer fast 13.
Das Urteil würde helfen. Bitte meldet Euch.
Gruß
Dorothea