Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Konter gegen die Stadtwerke Münster  (Gelesen 3086 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Münsteraner

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 141
  • Karma: +0/-0
Konter gegen die Stadtwerke Münster
« am: 22. September 2008, 23:33:54 »
Ich hab heute von einem Freund (Sondervertragskunde) gehört, dass er wie folgt auf die \"Machenschaften\" der Stadtwerke Münster reagiert hat:

1. Preiserhöhungsverlangen regelmäßig seit 2004 widersprochen (aus § 307 BGB und hilfsweise § 315 BGB), insbesondere auch letzter Ankündigung einer Erhöhung um rund 20 Prozent zum 01.09.2008

2.  Neue Preispreisanpassungklausel nicht unterschrieben (hat äußerst wenig Verständnis für den Rat der VZ geäußert, die Klausel zu akzeptieren)

3. Öffentliche Kündigungsdrohungen unbeeindruckt zur Kenntnis genommen (\"Sollen sie mich doch in die Grundversorgung stecken. Dann gehts halt mit § 315 BGB plus Kürzung wie gehabt weiter.\")

4. Jahresrechnung widersprochen
a) Preisanpassungsklausel nach § 307 BGB als unwirksam beanstandet
b) Rechnung gekürzt auf vertraglichen Anfangspreis Mitte der 90-er Jahre
c) Zukünftigen Abschlag ebenfalls auf den Anfangspreis gekürzt
d) Aus der Differenz zwischen den im abgelaufenen Verbrauchszeitraum gezahlten Abschlägen (waren bisher lediglich auf Niveau 2004 gekürzt) und dem Preis zu Vertragsbeginn eine eigene Rückforderung errechnet
e) Mitgeteilt, dass er diese Rückforderung mit zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnen werde (mangels wirksam einbezogenem Aufrechnungsverbot)
f) Auch alle weiteren Überzahlungen (Differenz zwischen tatsächlichen Zahlungen und geschuldetem Preis aus Mitte der 90-er Jahre) seit Anfang 2005 (davor wäre verjährt) als rechtsgrundlos gerügt und als noch nicht verjährt zurück gefordert.
g) Kurzfristige Erstattungsfrist gesetzt und für deren fruchtlosen Ablauf mit Klage gedroht (da mit Ablauf 2008 sonst die Forderungen aus 2005 verjähren)
e) Hilfsweise auch noch einmal aus § 315 BGB widersprochen.

5. Für den Klagefall bereits geeigneten Rechtsanwalt gesucht.

Ich glaube, ich schicke meinem Widerspruch ebenfalls eine Rückforderung hinterher und hänge mich an eine eventuelle Klage dran. Denn nur so lässt sich tatsächlich die Unwirksamkeit der Preisklausel feststellen und bisher überzahlte (da nur auf Preisniveau von 2004 gekürzte) Beträge zurückholen.

Außerdem: Wenn die Stadtwerke die Sonderabkommen sowieso kündigen wollen (wie angekündigt), dann macht es auch für mich Sinn unerschrocken zu kontern, statt die Überzahlungen verjähren zu lassen.

Und wozu haben wohl die Stadtwerke bereits eine Rückstellung von 6 Mio. gebildet? Mit Sicherheit in der Erwartung, dass da seitens der Sondervertragskunden einiges an Rückzahlungen auf sie zukommen wird. Man sollte sie nicht enttäuschen. :D

Ggf. lassen sich ja auch noch einige Mitstreiter für eine Sammelklage mobilisieren.

Was meint Ihr / meinen Sie dazu? Und was sagen auch die anwesenden Rechtsanwälte?

mfg
Münsteraner

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz