Original von RR-E-ft
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Eigene Unterschrift im Original nicht vergessen. (Zugangsnachweis !).
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Wow, das Thema hat mich hier ja mal noch brennender interessiert, kann man es doch auch anderweitig verwenden.
Den Zugangsnachweis habe ich eigentlich immer per
Einschreiben-Rückschein vorgenommen.
Wenn nun aber eben diese Sendung aus welchen Gründen auch immer einfach nicht fristgerecht zugestellt werden kann (keiner da) dann hat der Absender mit seiner Fristeinhaltung Pech gehabt.
Nun, da bin ich gerade gestern auf
Einschreiben-Einwurf gestoßen (worden).
Letzteres ist sogar noch etwas billiger.
Zitat aus \"Leistungen und Preise|Zusatzleistungen|Einschreiben Einwurf\":
\"Die Deutsche Post dokumentiert, dass Briefe, Postkarten oder Blindensendungen in Briefkasten oder Postfach des Empfängers eingeworfen wurden\"
Na, wenn das nicht auch gerichtsverwertbar ist ...