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Autor Thema: Neues Erdgas-Angebot  (Gelesen 2457 mal)

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Offline Christian Guhl

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Neues Erdgas-Angebot
« am: 30. August 2008, 16:52:06 »
Vor einem Jahr hat Eon-Avacon den Sondervertrag ErgasClever angeboten.
Für Preissenkungen offen, für Preissteigerungen nicht.Natürlich mit ordentlichem Risikoaufschlag. Einige konnten nicht widerstehen und haben unterschrieben. Obwohl sie mit ihrem Normsondervertrag ohne gültige Preisanpassungsklausel (ErdgasClassic) bestens bedient waren. Nun kommt das dicke Ende ! Die Verträge sind abgelaufen und Eon-Avacon bietet bis Jahresende einen Festpreis an.Aber nur bis Jahresende. Längerfristige Festpreisverträge werden erst ab 01.01.09 angeboten. Wahrscheinlich sollen die Preise noch etwas steigen, bevor man sich festlegt.Wer diese Vereinbarung nicht unterschreibt - ab in die Grundversorgung !Empfohlene Vorgehensweise : In die Grundversorgung einstufen lassen, dem Anfangspreis nach § 315 widersprechen, Preise kürzen. Doch wie weit kürzen ?Auf Stand 2004 ,auf die Höhe des vorherigen Vertrages ?  
Nach meiner Meinung ist der Kunde völlig frei, wenn kein Anfangspreis vereinbart wurde.Er könnte bis auf 0,- kürzen.Liege ich da richtig ?

Offline RR-E-ft

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Neues Erdgas-Angebot
« Antwort #1 am: 31. August 2008, 16:00:38 »
@Christian Guhl

Die entscheidende Frage ist die, ob bei Neuabschluss eines Vertrages ein feststehender Preise vereinbart wird, der kraft dieser Vereinbarung für beide Teile gilt und deshalb keine einseitige Leistungsbestimmung darstellt. Wird ein Preis vereinbart, der kraft dieser Vereinbarung gilt, muss dieser auch bezahlt werden.

Offline Christian Guhl

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Neues Erdgas-Angebot
« Antwort #2 am: 31. August 2008, 18:13:59 »
Und die Einstufung in die Grundversorgung durch den Versorger wird bei weiterer Gasentnahme als (konkludenter) Neuabschluß eines Vertrages mit einer Vereinbarung auf einen Preis angesehen.
Oder ?

 

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