Original von Zasche
Nicht geprüft wurde und wird die gesellschaftsrechtliche Verknüpfung der Beklagten mit den drei Vorlieferanten. [...]
Denn dass die Gewinne auf die Vorlieferanten verschoben werden, ist allen klar, aber beweisen muss man es können.
Ein solcher Beweis ist doch grundsätzlich unmöglich von der Verbraucherseite zu führen.
Die Geschäftsbeziehungen der Tochterunternehmen eines Konzerns untereinander werden doch komplett geheim gehalten.
Aus den Geschäftsberichten der EnBW AG ist bspw. zu entnehmen, dass das Vorstandsmitglied Pierre Lederer zugleich auch die Geschäftstätigkeit des Weiterverteilers
GVS und Endverteilers
EnBW Gas GmbH überwacht und dass die GmbH\'s nach §264 HGB keinen eigenen Geschäftsbericht verfassen müssen - das war\'s dann aber schon. Ohne Recherchen mit fortgeschrittenen geheimdienstlichen Methoden ist an keinerlei verwertbare Informationen zu kommen.
Verbraucher können also nur behaupten, dass die Vorlieferanten die Preise hochtreiben. Wenn dann das Gericht vom Versorger keine substantiierte Widerlegung verlangt, dann ist es für die Energie AGs kinderleicht, ihre Endverteiler als
juristische Stoßdämpfer gegen ihre Kunden - pardon - Opfer zu missbrauchen.
Die endverteilende GmbH kann immer so organisiert werden, dass sie tatsächlich bettelarm ist - oder dies durch Vorlage entsprechender Verträge zumindest glaubhaft machen kann.
Auch Verträgen zwischen den Konzerntöchtern \"mit Eingangsstempel und Unterschrift\", die dem Gericht vorgelegt werden, stehe ich äußerst misstraurisch gegenüber. Wie soll denn ein vorsetzlicher Prozeßbetrug durch Vorlage fingierter Verträge auffliegen und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen?
Immerhin geht es hier im Ergebnis doch um mehrstellige Milliardenbeträge. Sollte dies nicht genügen, um auch ein kleines bisschen krimineller Energie freizusetzen?
Gruss,
ESG-Rebell.