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Autor Thema: E.ON: Kohlepreisbindung von Erdgas vor dem Ende  (Gelesen 2525 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON: Kohlepreisbindung von Erdgas vor dem Ende
« am: 20. Mai 2008, 18:46:40 »
ZfK 05/08, Seite 6 : Kohlepreisbindung für Gas vor dem Ende

Zitat
Die Preise für Kraftwerksgas werden sich aus der Kohlepreisbindung lösen und damit steigen. Diese Einschätzung gaben Eon Ruhrgas, RWE und Gazprom auf dem ICG-Branchentreffen Gas. Erdgas wird nach neuer Eon-Ruhrgas-Einschätzung 2015 in Europa verknappen.

Der Beschaffungsvorstand der Eon Ruhrgas Dr. Jochen Weise sagte, die Kohlepreisbindung des Kraftwerksgases werde „immer unwahrscheinlicher“. Stattdessen orientiere sich das Kraftwerksgas zunehmend an den höheren Import- bzw. Handelspunkt-Preisen. Für die RWE sekundierte Dr. Wolfgang Peters, seit April Vorstand von RWE Transgas und Mitglied des erweiterten Vorstands von RWE Supply & Trading, die Entwicklung gehe in Richtung Durchschnittspreise.

Siehste auch hier

Auf einem einheitlichen Erdgasmarkt kann es nach dem ökonomischen Gesetz vom einheitlichen Marktpreis (law of one price) nur einen Preis für Erdgas geben, der sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage auf dem Erdgasmarkt bildet. Auf einem wettberwerblichen Erdgasmarkt ist deshalb weder für eine Ölpreisbindung, noch für eine Kohlepreisbindung Platz.

Es ist auch nicht einsehbar, dass die Energiekonzerne das gleiche Erdgas für ihre Kraftwerke zu Preisen unterhalb der Erdgasimportpreise bzw. Handelspunkt- Preisen beziehen und den Privatkunden das Erdgas um so teurer zu Preisen weit über den Erdgasimportpreisen bzw. Handelspunkt- Preisen verkaufen und dadurch erheblich benachteiligen.

In Betracht kommt allenfalls, die Großhandelspreise an die vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise zu koppeln.

In langfristigen Erdgasimportverträgen ist der Gaspreis nicht an Heizölpreise, sondern an Rohölnotierungen (Rotterdam) gekoppelt.

Zitat
Russlands Nachbarn zahlen gegenwärtig 40 bis 70 Prozent des europäischen Durchschnittspreises. Diese Preise werden nicht vom Gasmonopolisten Gasprom, sondern vom Markt vorgegeben. Der Preis für die europäischen Staaten wird nach der so genannten europäischen Formel errechnet, die allein von den Ölnotierungen und von der Preisentwicklung an der Rotterdamer Börse abhängt. Von Land zu Land unterscheidet sich der Gaspreis unwesentlich je nach der Höhe der Transportkosten und den konkreten Vereinbarungen mit den lokalen Zwischenhändlern und Versorgern. Der durchschnittliche Preis für russisches Erdgas beträgt in Europa 280 bis 320 US-Dollar je tausend Kubikmeter. Dabei ist Gasprom nicht der einzige Lieferant. Alle anderen Produzenten verkaufen ihr Gas zu einem ungefähr gleichen Preis.

Quelle: RIA Novosti

Bisher bestimmen nicht Angebot und Nachfrage auf dem Gasmarkt den Erdgaspreis, sondern die einheitlich praktizierte \"europäische Formel\", ein Preiskartell.

Wenn sich Erdgas nach E.ON Ruhrgas- Einschätzung 2015 in Europa verknappen wird, was einen entsprechenden Preiseffekt zeitigt, dann sollte man, wenn man heute vor der Wahl für ein Heizsystem steht, Erdgas wohl gar nicht erst ins Auge fassen.

Auf die Prognosen von E.ON ist Verlass. Wenn der Konzern z.B.  prognostiziert, dass der Strom knapp wird, weil die Konzerne nicht in neue Kraftwerke investieren, und dadurch die Strompreise rasant steigen, dann darf man das dem Marktbeherrscher getrost glauben.

Offline RR-E-ft

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E.ON: Kohlepreisbindung von Erdgas vor dem Ende
« Antwort #1 am: 22. Mai 2008, 12:25:33 »
Zum \"law of one price\" auf dem Energiemarkt, vgl. Seite 18

Für Ergas kann es deshalb, wenn es frei auf einem Markt gehandelt wird, nur einen Preis geben.

Wird das Gas an einer Börse wie der EEX gehandelt, hängt der Preis deshalb nicht davon ab, ob das Gas später an private Haushalte zum Heizen geliefert oder aber in einem Gaskraftwerk zur Stromerzeugung (ggf. mit Kraft- Wärme-Kopplung) eingesetzt wird.

Soweit die Preisbildung der Energiekonzerne für Erdgas durch eine Heizöl- oder Kohlepreiskopplung (Preiskonditionenkartell)  von der Preisbildung abweicht, wie sie sich bei freiem Wettbewerb auf dem Gasmarkt einstellen würde, erscheint diese Preisbildung kartellrechtswidrig.

 

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