Hallo Han,
Hallo Herr Fricke,
sofern der Gartenbaubetrieb keine Sondervereinbarung hat, z.B. als Großkunde ein ausgehandelter Festpreis für z.B. 3 Monaten Laufzeit, wäre § 315 anwendbar.
Bei uns gibt es, besser gab es, einen Gartenbaubetrieb der mit Gas heizte. Der Inhaber teilte mir in einem Telefonat mit, dass er sich unserer Bürgerinitiative nicht anschließen kann, da er mit den Stadtwerken Kreuznach als Großkunde einen Vertrag abgeschlossen hatte, welcher alle drei Monate die Preise neu festschreibt. Der Gasverbrauch lag auch bei 2,5 bis 3 Mio kwh pro Monat. Er hat jetzt umgestellt auf einen vollautomatischen Brennofen für Holzschnitzel (Invest 300.000 €). Somit haben die Stadtwerke einen guten Großkunden verloren.