Hallo Herr Fricke,
meine Stadtwerke haben mir meinen Sonderliefervertrag für Gas zum 30.09.2008 gekündigt.
Gegen diese Kündigung habe ich widesprochen,gleichzeitig habe ich mich beim Kartellamt beschwert, da ich bei jeder Preiserhöhung seit 2004 mich auf § 315 BGB berufen habe. Ich zweifle den Gesamtpreis sowie alle Erhöhungen an.
Eine Aufforderung mir ihr Kündigungsrecht nachzuweisen sind sie bis jetzt nicht nachgekommen.
Bei meinem persönlichen erscheinen bei den STW konnten sie keine Unterlagen finden.
In dem Antwortschreiben an das Kartellamt behaubten die STW, das die Kündigung nicht im zusammenhang mit meinen Widersprüchen steht.
Aus dem bisherigen Schriftverkehr seit 2004 liegen mir aber Schriftstücke vor, wo mir mitgeteilt wurde, wenn ich keinen Änderungsvertrag Unterschreibe mir mein Sondervertrag gekündigt wird.
Dies ist jetzt geschehen und ich bin in der Grundversorgung.
Soll ich gegen diese Kündigung vorgehen?
Dem Kartellamt haben sei weiter mitgeteilt, dass sie keine Zahlungsklage gegen Kunden tätigen, die gem. § 315 BGB widersprochen haben.
Seit meiner Beschwerde beim Kartellamt vor 3 Monaten bin ich nicht mehr belästigt worden, nur die Kündigung zum 30.09.2008
Ich bezahle weiter nur gekürtzte beträge.
MfG
Klaber