Ich habe zwar nicht genau verstanden, wie es gemeint ist, mit dem Widerstand und dann bereit zu zahlen, aber das PKW-Erdgas ist ja kein leitungsgebundenes Erdgas, sondern es kommt komprimiert aus Flaschen. Derjenige, der wohl evtl. protestieren könnte, ist der Erdgastankstellenbetreiber, der den Grundstoff über das örtl. Leitungssystem in die Verdichteranlage über einen Zähler bezieht. Ob sich der 5,--€/Std.-Aushilfsstudent hinter der Kasse auf eine ähnliche Diskussion, wie sie zwischen Mieter und Vermieter geführt werden könnte, einlassen würde, glaube ich nicht. Ich vermute, eine gekürzte Rechnung würde er als Diebstahl ansehen und anzeigen.
Gruß
NN