Das Mietverhältnis für das Lokal bestand noch.
Also waren Sie auch verantwortlich und eine Kündigung im Grunde garnicht möglich. Eine Kündigung und anschliessender Stromverbrauch (der ja hier scheinbar vorlag, wie warum auch immer wenn keine Verbraucher mehr angeschlossen sind) begründen ja ein neues Vertragsverhältnis.
Und wieso sollte das EVU den angegebenen Zählerstand prüfen?! Dann würde ja ein durch den Kunden angegebener Zählerstand nie zu etas nutze sein. Der kann ja auch durchaus richtig gewesen sein.
Die Frage ist doch, was in dem Zeitraum passiert ist in dem Sie noch Mieter waren sich aber scheinbar nicht um das Objekt gekümmert haben.
Was hat denn Ihr Vermieter zu dem Thema gesagt, dass die ganze Zeit keine Heizung lief?!
@ bjo
hier wird niemanden bertrug vorgeworfen. wenn, dann wohl eher unterlassung. es wurde nämlich unterlassen mitzuteilen, dass man weiterhin mieter ist und keinen liefervertrag mit einem anderen lieferanten abgeschlossen hat.