Laut dem Sondergutachtens der Monopolkimmision gemäß § 62 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes vom November 2007, Quelle:
http://www.monopolkommission.de/sg_49/text_s49.pdf\"Die Preissensibilität ist jedoch bei den verschiedenen
Nachfragegruppen unterschiedlich stark ausgeprägt,
was sich am zögerlichen Wechselverhalten der Nachfrager
zeigt. So wechselten nach Angaben der Bundesnetzagentur
im Jahr 2006 trotz teilweise signifikanter Preisunterschiede
nur 2,3 Prozent der Endverbraucher aus der
Kategorie „Haushalte und Kleingewerbe“ ihren Stromlieferanten.
Bei „großen und sehr großen Industriekunden“
lag die Wechselquote bei 13,5 Prozent.\"
Laut Monopolkomission ist grad diese Trägheit beim Wechsel eine ganz wichtige Marktzutrittsschranke. Nachzulesen unter den Punkten 54 & 220.
Gruß,
Schepi