@shimada,
Und das alles so kurz vor Jahreswechsel? Sie Ärmste(r)! Ich, alias Neuling, habe zwar so meine Bedenken, ob das hier das richtige Forum für Ihr Anliegen ist. Auch wird sich Ihr Problem schwerlich aus der Ferne und ohne Prüfung Ihrer Unterlagen klären lassen. Aber vielleicht hilft Ihnen das aber schon ETWAS weiter:
Grundsteuer und Versicherungen gehören tatsächlich zu den grundsätzlich umlagefähigen Betriebskosten (vgl.
http://www.gesetze-im-internet.de). Ob Sie überhaupt, und wenn ja welche Art von Betriebskosten inwieweit zu tragen haben, richtet sich nach der konkreten Regelung im Mietvertrag, kann also pauschal nicht beantwortet werden.
Zur Höhe: Ich muss gestehen, dass ich Ihre Zeitangaben nicht ganz nachvollziehen kann. (Vertragsende zum Nov., Auszug Mitte Nov., Abnahme Mitte Feb. ist noch klar. Aber unten schreiben Sie zudem etwas von einer \"weiteren Abrechnung\" für Juli und August?) Jedenfalls wenn sich Ihre Abrechnung - wie üblich - auf das gesamte Abrechnungsjahr bezieht, finde ich die Höhe nicht ungewöhnlich. Dies erst recht nicht, wenn die vorhergehende Heizperiode (2005/6) zumindest teilweise enthalten ist, da diese bei vielen zu erheblichen/erheblicheren Nachzahlungen geführt hat. Aber das erlaubt natürlich im Hinblick auf Ihren Vorgang nur Mutmaßungen. Ohne vorherige Prüfung Ihrer Unterlagen wird eine fundierte Aussage zu Ihrer Abrechnung nicht möglich sein.
Sofern Sie konkrete Abrechnungsfehler bei konkreten Positionen festgestellt haben und/oder eine Rechtseinschätzung benötigen, würde ich es bei frag-einen-anwalt.de versuchen. Sonst, jedenfalls wenn rechtschutzversichert, einen Anwalt aufsuchen.
So oder so: Viel Glück & weniger Ärger im neuen Jahr!