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Autor Thema: Neuer Tarif von EWE ????  (Gelesen 7911 mal)

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Offline angeljustus

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Neuer Tarif von EWE ????
« Antwort #15 am: 25. Januar 2008, 15:39:12 »
Hallo,

heute ist die Jahresabrechnung gekommen. Wie immer hat EWE die fälligen Beträge von den Abschlagszahlungen abgezogen.

Dürfen die das? Ist damit nicht die Verjährung nicht außer Kraft gesetzt? Siehe obigen Beitrag.

Danke und Gruß
angeljustus

Offline Cremer

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Neuer Tarif von EWE ????
« Antwort #16 am: 25. Januar 2008, 16:11:39 »
@angeljustus,

hierzu wurde bereits eingehnd im Forum berichtet und wie man dagegen vorgeht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline Emsländer

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Neuer Tarif von EWE ????
« Antwort #17 am: 25. Januar 2008, 16:33:33 »
Zitat:
Zwar kumulieren sich die fälligen Beträge in Form des Abzuges von den (gekürzten) Abschlagsbeträgen auf, und verjähren damit wohl auch nicht, aber wenn man mal von höherer Instanz Recht bekommt, braucht man dem Geld wenigstens nicht hinterherzulaufen.

Ist es so? EWE macht das schon seit Jahren, trotz Verbot der Aufrechnung werden die Beträge immer von den aktuellen monatlichen Zahlungen abgezogen...
Wenn es so wäre, würde nie eine Forderung verjähren!!
Was sagen die Experten?

Zitat:

heute ist die Jahresabrechnung gekommen. Wie immer hat EWE die fälligen Beträge von den Abschlagszahlungen abgezogen.

Dürfen die das? Ist damit nicht die Verjährung nicht außer Kraft gesetzt? Siehe obigen Beitrag.

Es gibt aber auch Vorschläge:

Zitat:

Wenn die Jahresabrechnung kommt und deine Abschlagszahlungen nicht vollständig ausgewiesen sind, teilst du den Versorger mit, dass die Rechnung offensichtlich falsch ist, da die Abschläge zweckgebunden gem. § 366 BGB vorgenommen wurden, somit war eine Verrechnung untersagt. Fordere eine korrekte Rechnung. Bist du die erhalten hast, machst du von deinem Zahlungsverweigerungsrecht gem. § 17.1 GVV Gebrauch….

Dies sollte eine neue Abrechnung bringen….

Trotzdem ist die Antwort bei den vielen Beiträgen kaum zu finden…ich habe es auch nicht geschafft, werde aber weiterhin eine eigene Abrechnung erstellen und warten was passiert….wenn es dann mal zu einer Klage durch den Versorger kommt, wird die Verjährung oder Verwirkung sicherlich ein Thema sein, oder Herr Cremer????

Offline Emsländer

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Neuer Tarif von EWE ????
« Antwort #18 am: 25. Januar 2008, 16:52:09 »
hier ist eine aktuelle Antwort aus einem anderen Bereich....damit sollte alles klar sein!

@fassi63

Wenn alle Zahlungen des Kunden zweckgebunden und mit Verrechnungsbestimmung erfolgen (Bsp: 60 EUR Abschlag 08/07), so ist eine anderweitige Verrechnung durch den Versorger ausgeschlossen.

Die gezahlten Abschläge (bei denen es sich um Vorauszahlungen auf den künftigen Rechnungsbetrag handelt) sind zwingend von der nächsten Verbrauchsabrechnung abzusetzen, so dass keine Verrechnung mit \"Altforderungen\" möglich ist. Guthaben aus der letzten Verbrauchsabrechnung müssen grundsätzlich an den Kunden ausgekehrt, können allenfalls mit der nächsten Abschlagsanforderung verrechnet werden.

Man achte tunlich darauf, sämtliche Zahlungen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu leisten. Weiter achte man tunlichst darauf, dass die Abschläge angesichts des Verbrauchs der letzten Verbrauchsabrechnung sowie ggf. des aktuellen Verbrauchs und auch der Preise, die man bereit ist, unter Vorbehalt zu zahlen, nicht zu hoch sind. Viele kürzen nach ihren Widersprüchen zu wenig und zahlen schon zu hohe Abschläge.

Wegen einer rechtswidrigen Abrechnungspraxis wende man sich ggf. an die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Dort könnte auch geprüft werden, ob man etwa - wie bei der VZ NRW - eine Rückzahlungs- Sammelklage gegen entsprechende Versorger anstrengt.  
 
   
 

 
 RE: Verrechnungstrick gegen Verjährung            

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@Elli, nur bestehende Forderungen können verjähren.  

Die Verrechnung nicht akzeptieren, die Abschlagszahlungen betreffen ausschließlich den aktuellen Verbrauch (Musterschreiben)!

Eine bestehende Forderung ist mit der Verjährung nicht erloschen. Man kann sie immer noch erfüllen, durch Zahlung oder auch durch eine akzeptierte Verrechnung. Dann ist es allerdings passiert, die Einrede der Verjährung ist nach der Erfüllung nicht mehr möglich. o.O.

Offline angeljustus

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Neuer Tarif von EWE ????
« Antwort #19 am: 25. Januar 2008, 23:27:11 »
@ emsländer

Bravo! Nagel auf den Kopf getroffen!

Auch wenn ein Herr Cremer schreibt, dass darüber eingehend im Forum berichtet wurde, ist das sehr schwer zu lokalisieren.

Wo ist denn der Musterbrief gegen die Verrechnung der Abschlagsbeträge zu finden?

Gruß und schönes Wochenende
angeljustus

Offline angeljustus

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Neuer Tarif von EWE ????
« Antwort #20 am: 09. Februar 2008, 16:30:25 »
Nach meinem erneuten Widerspruch hat die EWE nun geschrieben:

Zitat
Bitte beachten Sie, dass von den von Ihnen geleisteten Zahlungen zunächst die jeweils aktuelle Jahresrechnung ausgeglichen wird. Die restlichen Beiträge werden als Abschlagszahlungen für den darauffolgenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt.

Das ist schlichtweg falsch! Die schrecken ja nicht einmal vor Lügen zurück ! ! !  8o

Ergänzung: Nach meinem Protest über die Praktiken kam postwendend die Antwort, wo von der offenen aufkumulierten Jahresrechnung mein gekürzter Rechnungsbetrag und der gekürzte Abschlag abgezogen und der von EWE berechnete Abschlag aufgeschlagen wurde. Das ist der eindeutige Beweis, dass mit gezahlten Beträgen und Abschlägen \"Altlasten\" abgegolten werden!

Gruß
angeljustus

 

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