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Autor Thema: Preisänderung ist billig  (Gelesen 2233 mal)

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Offline Chriskraus

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Preisänderung ist billig
« am: 22. Dezember 2007, 12:31:43 »
hallo,
bin neu im Forum und habe mir alles zum Thema \"Billigkeit\" durchgelesen.
Im Dezember 2004 habe ich den Musterbrief-Widerstandsbrief an meinen Gasversorger geschickt.
Ebenso habe ich immer wieder angekündigten Preiserhöhungen widersprochen und auch jedes Jahr nur 2% Preiserhöhung akzeptiert.
Mit Schreiben vom 21.11.07 habe ich wieder Widerspruch gegen die angekündigte Preiserhöhung wegen Unbilligkeit eingelegt.
Hier habe ich aber gelesen, dass das nicht reicht.

Folgendes teilt mir mein Gasversorger jetzt mit:
\"1. Gasversorgungsunternehmen dürfen ihre Preise einseitig durch öffentliche Bekanntgabe ändern. Preiserhöhungen wegen gestiegener (Bezugs-)Kosten sind nicht zu beanstanden. Das Gasversorgungsunternehmen nimmt damit sein berechtigtes Interesse wahr, Kostensteigerungen während der Vertragslaufzeit an die Kunden weiterzugeben.
2. Eine gerichtliche Überprüfung des bis zum ersten Widerspruch eines Kunden geltenden Preisniveaus scheidet aus. Damit ist der BGH der immer wieder erhobenen Forderung durch Offenlegung der gesamten Kosten und Gewinnkalkulation die \"Billigkeit\" des Gesamtpreises nachzuweisen, nicht gefolgt.
3. Auch die auf einer vorgelagerten Lieferstufe praktizierte Bindung des Erdgaspreises an den Preis für leichtes Heizöl ist nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle.\"

Der Gasversorger sagt, die vom BGH vorgegebenen Kriterien zu erfüllen, sagt dass die Preiserhöhung zum 1.1.08 angemessen und billig ist und fordert uns auf mit Fristsetzung, die bisher nicht gezahlte Differenz zu bezahlen.

Was soll ich jetzt tun?
Danke für Eure Antworten Chris

Offline wulfus

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Preisänderung ist billig
« Antwort #1 am: 22. Dezember 2007, 13:01:42 »

Offline DieAdmin

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« Antwort #2 am: 22. Dezember 2007, 16:57:16 »
@Chriskraus,

ist Ihr Gasversorger die GVG Rhein-Erft, auch schon hier im Forum vertreten:

http://forum.bdev.de/board.php?boardid=214 ?

 

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