Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: BADENOVA  (Gelesen 43371 mal)

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Offline Cremer

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BADENOVA
« Antwort #45 am: 23. März 2007, 12:57:22 »
@UweHobohm,

ist eine Umkehr der "Beweislast" (anderer Begriff??)

Dies widerspricht

- § 226 BGB schikaneverbot
- § 242 BGB Treu und Glauben

Den Fall hatte ich bereits mit unseren lieben SW Kreuznach im februar 2005 schon gehabt. :D  :D  :D
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Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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BADENOVA
« Antwort #46 am: 27. März 2007, 12:41:07 »
Die Badenova irrt:

http://www.energate.de/news/88364

Kunden dürfen nicht nur dann in den Genuss einer Preissenkung kommen, wenn sie eine zuvor nicht bestandene Vertragsbindung von 12 Monaten gegen sich gelten lassen.

Sinken die Kosten, sind die Preise zu senken. Punkt.

Einer weitergehenden Knebelung der Kunden bedarf es nicht.
Die untergejubelete Vertragsbindung ist geeignet, einen entsprechenden Marktverschluss zu zeitigen und kann deshalb sogar kartellrechtswidrig und mithin nichtig sein.

Dies gilt dann für das gesamte Konstrukt, so dass deshalb ggf. die Kartellbehörde eingeschaltet werden sollte.

Offline kamaraba

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BADENOVA
« Antwort #47 am: 11. April 2007, 09:17:59 »
Hier die Stellungnahme der badenova:
https://www.badenova.de/web/de/www-badenova-de_internet/internet-presse/pressemitteilungen-presse/Pressedetailseiten_1_245.html

Besonders drollig, der letzte Satz:
Zitat
Letztlich profitieren die betroffenen Kunden in Form einer über dreiprozentigen Preissenkung.


Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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Offline cliffmc

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BADENOVA
« Antwort #48 am: 11. Mai 2007, 21:12:56 »
Hallo liebe Mit-Streiter,ich habe nach den guten Ratschlägen hier im Forum
schon mittels einer Vorlage ca. Ende 2005 meine Abschläge eingefroren
und nur noch diesen festen Betrag überwiesen. In dem Schreiben hab ich auch darauf hingewiesen, dass ja Mahnungen etc. und Androhung des Gasstopps nicht zulässig sind.
Bisher gab es seitdem viel hin und her Geplänkel, aber nichts ernsthaftes.
Das Angebot in einen anderen Tarif unzusteigen , habe ich nicht wahrgenommen.
Jetzt mahnen mich die Bade(meister)nova(isten) an.
Ich hätte laut Verbrauchsabrechnung vom 17.10.2006 noch 41,89 zu zahlen. Androhung erfolgt in Mahnstufen nach "§18 GVV/§33 AVBV":
- Sperrung nach Ablauf der Frist (25.05.2007)
- sofortige Sperrung / Einleitung Mahnverfahren

Eine von mir (wie von vielen anderen hier) geforderte Offenlegung ihrer
Berechnungsgrundlage habe ich nicht bekommen.

Habe ich da einen in der Öffentlichkeit geschehenen Schritt
verpasst?
Was wäre die beste Reaktion auf diese Mahnung?

Ich danke allen guten Ratgebern herzlich im Voraus.

Viele Grüße

Cliff

Offline Cremer

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BADENOVA
« Antwort #49 am: 11. Mai 2007, 22:04:08 »
@cliffmc,

nun, das tun, was in diesem Fall zu tun ist.

Es ist eine konkrete Sperrandrohung.

Schutzbrief am Amtsgericht hinterlegen, Hausverbot aussprechen.

siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1717/



Schriftliche Aufforderung mit Terminsetzung, die Sperrandrohung bis 3 Tage vor Ablauf des Sperrtermins zurückzunehmen, anderenfalls erfolgt umgehend Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. (Hilft m.E. schon in vielen Fällen)
MFG
Gerd Cremer
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Offline cliffmc

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BADENOVA
« Antwort #50 am: 11. Mai 2007, 22:25:12 »
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nun weiss ich leider nicht, was ein Schutzbrief ist?
Muss ich das in entsprechender Form formulieren?
Oder gehe ich zum Amtgericht und erledige das dort?
Worauf beziehe ich mich in dem Schutzbrief?

Hausverbot aussprechen ist wahrscheinlich schriftlich ausreichend, oder?

Viele Grüße

Cliff

Offline cliffmc

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BADENOVA
« Antwort #51 am: 11. Mai 2007, 22:26:08 »
...der kam gerade rein, danke

Offline Cremer

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BADENOVA
« Antwort #52 am: 11. Mai 2007, 22:38:58 »
MFG
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Offline gasometer

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BADENOVA
« Antwort #53 am: 09. November 2007, 11:08:14 »
Frage an bienenblues

hat die Badenova ihnen das Geld auf ihr Girokonto überwiesen ? oder steht in dem Schreiben: \"wir schreiben das Guthaben ihrem Kundenkonto gut\", dann wird das Geld nämlich nicht ausgezahlt.

Danke für die Antwort.

Offline fizzz

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BADENOVA
« Antwort #54 am: 11. November 2007, 22:09:11 »
Hallo,
allgemeine Frage zum Widerspruch:
Per Fax an die BADENOVA oder per Einschreiben Rückschein?
Fax mit Sendebericht müsste doch OK sein oder?

Offline bjo

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BADENOVA
« Antwort #55 am: 11. November 2007, 22:58:39 »
Zitat
Original von fizzz
Hallo,
allgemeine Frage zum Widerspruch:
Per Fax an die BADENOVA oder per Einschreiben Rückschein?
Fax mit Sendebericht müsste doch OK sein oder?

ne ist nicht OK!
Einschreiben oder Übergabe im Servicepunkt mit Bestätigung!

am Anfang habe ich immer Einschreiben genommen!
seit ein paar Monaten mach ich das mit 2 Ausfertigungen
eine davon übergebe ich, auf der anderen lass ich mir mit Stempel die Übergabe quittieren!

Offline fizzz

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BADENOVA
« Antwort #56 am: 19. November 2007, 21:39:26 »
Hallo,
also ich habe den Widerspruch an die BADENOVA per
Einschreiben Rückschein geschickt an Postfach  5369 in 79020 Freiburg.
Der Rückschein kam OHNE Unterschrift des Zustellers und OHNE Unterschrift des Empfangsberechtigten zurück. Was soll denn das?

Gilt es als zugestellt? Weil es ein Postfach ist? Liegt es zur Abholung bereit?
Wer kennt sich da aus? danke für eine Antwort.

Offline Cremer

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BADENOVA
« Antwort #57 am: 19. November 2007, 22:08:39 »
@fizzz,

Postfach ist schlecht, da unterschreibt keiner

Man sollte schon die postalische Hausadresse wählen.
MFG
Gerd Cremer
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Offline userD0009

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BADENOVA
« Antwort #58 am: 19. November 2007, 22:21:16 »
@Cremer

Also bei mir hat bisher auch beim Postfach immer jemand unterschrieben.

Wie möchte die Dt. Post AG sonst ihre vertragliche Verpflichtung des Übergabeeinschreibens mit Rückschein erfüllen?

@fizz
Bei der Post reklamieren und das Schreiben sofort wieder rausschicken (auf Kosten der Dt. Post AG selbstverständlich).

Auf der Website der Dt. Post AG steht explizit, dass ein Einschreiben auch an ein Postfach gesandt werden kann.
Im Postfach wird die Abholkarte hinterlegt und der Postfachinhaber bekommt den Brief dann nach Vorlage der Abholkarte beim Postmitarbeiter gegen Unterschrift ausgehändigt

Offline fizzz

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BADENOVA
« Antwort #59 am: 20. November 2007, 20:19:36 »
@cremer: so hab ich das auch gelesen bei der Post: auch für Postfach möglich und letztes Jahr funktionierte es ja auch.

Also werd ichs nochmal schicken.... :-(
Reklamation bei der Post läuft! Ich poste wies ausgeht...

 

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