Hallo liebe Mit-Streiter,ich habe nach den guten Ratschlägen hier im Forum
schon mittels einer Vorlage ca. Ende 2005 meine Abschläge eingefroren
und nur noch diesen festen Betrag überwiesen. In dem Schreiben hab ich auch darauf hingewiesen, dass ja Mahnungen etc. und Androhung des Gasstopps nicht zulässig sind.
Bisher gab es seitdem viel hin und her Geplänkel, aber nichts ernsthaftes.
Das Angebot in einen anderen Tarif unzusteigen , habe ich nicht wahrgenommen.
Jetzt mahnen mich die Bade(meister)nova(isten) an.
Ich hätte laut Verbrauchsabrechnung vom 17.10.2006 noch 41,89 zu zahlen. Androhung erfolgt in Mahnstufen nach "§18 GVV/§33 AVBV":
- Sperrung nach Ablauf der Frist (25.05.2007)
- sofortige Sperrung / Einleitung Mahnverfahren
Eine von mir (wie von vielen anderen hier) geforderte Offenlegung ihrer
Berechnungsgrundlage habe ich nicht bekommen.
Habe ich da einen in der Öffentlichkeit geschehenen Schritt
verpasst?
Was wäre die beste Reaktion auf diese Mahnung?
Ich danke allen guten Ratgebern herzlich im Voraus.
Viele Grüße
Cliff