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Autor Thema: Energieabrechnung Thüga  (Gelesen 6124 mal)

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Offline ingoott

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Energieabrechnung Thüga
« am: 13. Oktober 2007, 09:24:38 »
Hallo,

ich hatte mich vor einiger Zeit \"erfolgreich\" gegen die Preiserhöhung gewehrt. Der Gaslieferant - in dem Fall die Thüga - hatte mir zwar eine Untersuchung von PWC zugeschickt, aus der die Preiserhöhung hervorgehen sollte und zusätzlich auch angedroht, dass es ein Mahnverfahren geben wird, aber bisher ist nichts passiert. Bisher....

So, jetzt habe ich enorm viel gespart: Ehemals 35000 kwh runter auf 24000 kwh.

Tja, da haben die mein Guthaben einfach verrechnet, bzw. umgekehrt meine Schulden gegen gerechnet. Wie kann ich mich dagagen wehren?
Ich soll jetzt noch 130 Euro nachzahlen. Der Betrag meiner Schulden taucht übrigends nicht so ohne Weiteres auf, will sagen, die machen nicht unbedingt darauf aufmerksam, dass ich noch Schulden bei denen habe, was mich wiederum etwas stutzig macht.

Also: Meine Frage ist, ob ich Erfolgsaussichten habe, wenn ich die knapp 500 Euro (meine Schulden) wieder rausstreiche. Wahrscheinlich werden die das nicht so gerne sehen, wenn ich einfach das Guthaben so verrechne, indem ich 2-3 Monate keinen Abschlag zahle? Ich glaube allerdings nicht, dass die mir ein Guthaben rücküberweisen werden.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße,

Ingo

Offline bjo

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Energieabrechnung Thüga
« Antwort #1 am: 13. Oktober 2007, 11:08:14 »
Hallo,
- die aktuellen Musterschreiben enthalten ein Aufrechnungsverbot
- bei der Verbraucherzentrale NRW findest man im Netz ein Musterschreibn für Jahresabrechnung das auch \"Guthaben bei Einspruch beinhaltet\"
- wegen der Mahnung Bundesnetzagentur informieren \"ist verboten\"

 

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