Hallo @all
Wann ist eine Klage und Kündigung rechtswirksam bzw. ist vom Kunden abzulehnen möglich
und mit welchen §§, Argumenten?
Gesetzt den Fall, ein Oberbürgermeister ist als gesetzlicher Vertreter des Eigenbetriebs benannt
durch RA in Klage gegen Kunden, muss dann solche – unterschriebene - Vollmacht
etwaigen Klagen – und schon vorab der Kündigung – beigefügt sein?
Oder genügt ein Blatt - ohne komplette Unterschrift und ohne Bezeichnung des Status
(d.h. wie z.B. Werksleiter, Prokurist oder oder) - mit lediglich irgendwelchen Anfangsbuchstaben?
Kann (§§?) ein ‚verklagter’ Kunde eine Vollmacht – wie letztere genannt –
zudem erst Monate später - also rückwirkend - nachgereicht - ablehnen
die Klage insgesamt - nicht anerkennen – und auch (wenn fehlende Vollmacht) die Kündigung?
Gesetzt den Fall, eine in einem Mahnbescheid (Ende 2013) geltend gemachte
Forderung wurde nicht weiterverfolgt – am Mahngericht,
ist damit die Forderung (aus 2010) als erledigt zu betrachten und verjährt?
Danke - z.B. @uwes @ RR-E-ft - für erneut kompetente Antwort :-)