Der neue § 29 GWB liest sich ja nicht schlecht.
Verträge, die den Verkauf von Energie an die Bevölkerung verbieten, sollte es aber auch nicht mehr geben dürfen. GWB ist ja die Abkürzung von \"
Gesetzes gegen
Wettbewerbs
beschränkung. Diesen Anspruch sollte die Neuregelung dann auch erfüllen!
Ausschnitt aus bw-woche 5/2007 \"Palmöl für Schwäbisch Hall\" für das dortige Blockheizkraftwerk:
Im Gegensatz dazu, wird in vielen anderen Städten Strom, der aus solchen Kraftwerken stammt, lediglich für kommunale Einrichtungen erzeugt und nicht für Privathaushalte und Gewerbebetriebe.
So zum Beispiel in Heilbronn, wo es ein Blockheizkraftwerk gibt, das mit Deponiegas betrieben wird. Manfred Schmidt, Geschäftsführer der dortigen Stadtwerke: \"Den Strom benutzen wir für städtische Einrichtungen, zum Beispiel für eine Sporthalle und ein Freibad.
Wir haben entsprechende Verträge mit einem Energieversorger und dürfen keinen Strom an die Bevölkerung verkaufen.\"[/list]