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Autor Thema: E.ON droht mit Lieferstopp  (Gelesen 4433 mal)

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Offline RR-E-ft

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E.ON droht mit Lieferstopp
« am: 25. Juli 2008, 15:31:26 »
E.ON droht mit Lieferstopp

E.ON weiß, dass der Bundesgerichtshof hinter seine Entscheidung vom 13.06.2007 mittlerweile ein Fragezeichen gesetzt hat.

Davon, dass aus einem einseitig festgestzten Preis durch beanstandungslose Zahlung ein vereinbarter Preis würde, kann wohl nach der jüngeren Rechtsprechung des BGH keine Rede mehr sein.

Mit Urteil vom 29.04.2008 - KZR 2/07 hatte der BGH entschieden, dass ein einheitlicher Wärmemarkt nicht besteht. Weiter hatte er ausgeführt, dass bei bestehendem gesetzlichen Leistungsbestimmungsrecht auch eine Verpflichtung besteht, die Preise abzusenken, wenn dies durch die Kostenentwicklung möglich und für die Kunden günstig ist. Dies kann auch eine Absenkung unter das bei Vertragsabschluss bestehende Preisniveau bedeuten.

Bisher steht nicht fest, dass E.ON gegenüber der vorherigen Tariffestsetzung zum 01.10.2004 ingesamt überhaupt höhere Kosten trafen, das Unternehmen nicht vielmehr sogar verpflichet war, die Preise abzusenken.

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E.ON droht mit Lieferstopp
« Antwort #1 am: 30. Juli 2008, 18:36:54 »
Bürgerinitiative fordert E.ON auf, Sperrandrohung zurück zu nehmen

Zitat
Betroffenen rät die Initiative andernfalls , entweder -ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch zu nehmen und mit anwaltlicher Unterstützung eine einstweilige Verfügung zu erwirken, - oder den von Eon als \"unstrittig\" bezeichneten geringeren Betrag zu zahlen mit dem brieflichen Hinweis, dass ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter dem Vorbehalt der Rückforderung gezahlt wird.

Bürgerinitiative Gaspreise runter: Internet: http://www.gaspreise-runter-owl.de

 

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