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Autor Thema: Kalkulation der Gasversorger?  (Gelesen 4673 mal)

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Offline RR-E-ft

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Kalkulation der Gasversorger?
« am: 22. Februar 2005, 20:51:16 »
Am 15.12.2004 fand eine Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zur Gas- Netzentgeltverordnung statt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes wies dabei auf die Intransparenz bei den Erdgas- Endverbraucherpreisen hin und räumte ein, dass auch seine Behörde die Preisentwicklung bisher noch nicht wirklich nachvollziehen könne (Page 8, 10):

http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a09/eAnhoerungen/nEnWG2/index.html


Man muss schon alles sehr genau lesen, ggf. mehrmals.

Ich glaube, gerade im Zusammenhang mit der Nettosubstanzerhaltung und dem Einwand eines VKU- Vertreters zu den Personalkosten im Rahmen der Netzentgelte herausgelesen zu haben, dass die meisten Gasversorger in Deutschland bisher über gar keine Kostenkalkulation verfügen, die sie nun nach dem Einwand der Unbilligkeit vor einem Gericht offen legen könnten. Zu vermuten steht solches ja schon lange.

Das wäre natürlich gerade im Zusammenhang mit dem Verfahren vor dem Heilbronner Amtsgericht wohl sehr spannend.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline stromdesigner

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Kalkulation der Gasversorger?
« Antwort #1 am: 22. Februar 2005, 22:33:39 »
:lol:  Die folgende Aussage gibt mir zu denken:
Sachverständiger Dr. Richmann (Verband der Industriel-len Energie- und Kraftwirtschaft e. V.): Die Preiskoppelung hat eine lange Geschichte hinter sich, und das war sicherlichsinnvoll in einer Zeit, in der es um den Neubeginn eines Marktes ging, nämlich den Gasbereich, um einfach in den Markt hineinzukommen. Mittlerweile geht der Wettbewerb zwischen Öl und Gas, zwar weiter, aber der Markt des Gaseshat sich sehr stark ausgeweitet. Da muss man wirklich fragen, ob diese Koppelung heutzutage noch nötig und sinnvoll
ist, insbesondere deswegen - und wir kriegen das immer vonunserem Mitgliedsunternehmen durch Beratungsfälle mit -, dass die Verträge an leichtem oder an schwerem Heizöl gekoppelt sein können. Dann ist die Frage, ist es der gesamte Preis, der im Vertrag drin steht, oder ist auch ein Teil des Netzes dabei? Wir können es nicht auseinander halten. Das heißt, hier werden eigentlich Produktpreise aneinanderge-
koppelt. Aber es sind teilweise auch Netzpreise drin, Netz-preiselemente zumindest, die wir nicht kennen; sie sind in der Größenordnung völlig unbekannt. Insofern erhoffen wir uns da auch eine gewisse Transparenz über das neue Sy-stem, an dem wir derzeit arbeiten. Generell ist das ein Phänomen für einen Markt, der am Ent-stehen ist. Aber das ist schon ein sehr reifer Markt und da ist es sicherlich nicht mehr nötig. Man kann das nicht damit begründen, ich muss die Preise erhöhen. Das ist als gewisse Pflicht ausgelegt, nur weil anderswo die Preise gestiegen sind. Dass da gewisse Parallelitäten sind, ist aus ökonomi-scher Sicht o. k. Aber ob das haargenau vertraglich festgelegt ist, muss auch die Frage sein. Wenn man beispielsweisedaran denkt, dass im Bankbereich aus langfristig geliehenem Kapital kurzfristige Kredite geschnitten werden, die doch nicht diese Preisbindung haben, zu der sie eingekauft sind,
dann müsste es eigentlich auch möglich sein, in einem jetztdoch sehr reifen Markt ganz andere vertragliche Konstruktionen zu wählen. Beispielsweise könnte man sich vorstelen, auf die individuelle Situation - dabei geht es auch um den Produktpreis und nicht den Netzpreis -, auf die Absatzsituation und die Produktion und Wettbewerbssituation des Kunden abzustellen, beispielsweise gewisserweise rückwärts zu rechnen. Wir erleben das auch im Strombereich.Das hängt davon ab, wie hoch die Anteile der Energiekosten an den gesamten Produktionskosten sind. Dann kann manmanche Kunden nicht überfordern, sondern da muss man rückwärts kalkulieren. All solche Elemente fehlen. Hier wird eigentlich diese Preisbindung sehr formal und sehr strikt durchgezogen. Dann gibt es sehr unterschiedliche Notierungen, die ich schon angedeutet habe. Ob die Grenzübergangsbindung beim Einkauf dann auch an diese Preise gekoppelt ist, das ist die Frage, die wir nicht beantwortenkönnen. Das heißt, das sind wahrscheinlich ähnlich konstru-
erte Indikatoren, aber doch völlig andere Kenngrößen. Aberdas sind Spielräume, die wir nicht eruieren können. Da haben wir keinen Einblick. Das beruht dann nur auf Vermutung.

Scheinbar glauben die Herren selber nicht an die Preisbindung an das Heizöl.

Offline RR-E-ft

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Kalkulation der Gasversorger?
« Antwort #2 am: 23. Februar 2005, 13:41:25 »
@Stromdesigner

Die Beteiligten:

Der VIK ( www.vik-online.de ) vertritt nicht die Gasversorger, sondern Betreiber von Industriekraftwerken etc. pp.

Vertreter der Gaswirtschaft sind der BGW ( www.bgw.de ) und speziell für die Stadtwerke der VKU ( www.vku.de ). Diese gegebn oft gemeinsam Gutachten für sich in Auftrag und verfertigen gemeinsame Stellungsnahmen.

Es wird ersichtlich, wessen Interessen der BGW hauptsächlich vertritt:

Der Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW)

- ist mit über 1.300 Mitgliedsunternehmen die Vertretung der deutschen
   Gas-, Wasser- und Abwasserwirtschaft.

-  repräsentiert beim Erdgas die gesamte Versorgungskette in
   Deutschland –von Produktion und Import bis zur Endverteilung.

- berät und vertritt seine Mitgliedsunternehmen in politischen,
  wirtschaftlichen, wirtschaftlich-technischen und rechtlichen Belangen.

In den BGW-Spitzengremien, wie beispielsweise den Haupt- und Fachausschüssen, diskutiert die Branche aktuelle politische Fragestellungen und positioniert sich. Rund 1.600 Ehrenamtliche unterstützen den BGW in den Verbandsgremien.

- informiert und berät seine Mitgliedsunternehmen zu allen
  branchenrelevanten Themen vor Ort – zum Beispiel durch Kongresse
  und Inhouse-Seminare vor Ort.
- bietet Unterstützung in Sachen Marketing und Produkt-PR.

- positioniert Branchenthemen in der deutschen und internationalen
  Medienlandschaft und berät Mitgliedsunternehmen in ihrer täglichen
  Pressearbeit vor Ort.

- ist der führende Anbieter von statistischen Analysen und Prognosen für
  die Gas-, Wasser- und Abwasserbranche.

- gestaltet aktiv die Branchenpolitik für Gas, Wasser und Abwasser.

- hat seinen Sitz in Berlin, und Brüssel und wird vor Ort von neun
  Landesorganisationen vertreten.



http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/bgw/presse/gat_scholle.htm

http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/bgw/presse/pressemitteilungen/bgw_presse_00342.html

Der BGW zum Diskussionspapier des Bundeskartellamtes vom 25.01.2005:

http://www.bundesverband-gas-und-wasser.de/bgw/indexflash.html


Niedrige Verbraucherpreise will Frau Hustedt von den Grünen.

Das Bundeskartellamt bemüht sich um einen Überblick über die Preisgestaltung und hat einen solchen wohl selbst noch nicht. Außerdem will es durch ein Verbot von langfristigen Verträgen Liquidität auf dem deutschen Erdgasmarkt schaffen.

Das Problem besteht darin, dass die Vorab- Preiskontrolle bei den Netznutzungsentgelten durch die Regulierungsbehörde für die Verbraucher ins Leere läuft, wenn einfach die langfristigen Vertragsverhältnisse wie bisher fortgesetzt werden, es somit zu keinem Wettbewerb kommen kann, der allein in einer funktionierenden Marktwirtschaft zu niedrigeren Preisen führt.

Bei der vorgesehenen gesetzlichen Regelung steht sogar zu besorgen, dass neue \"Kosten\" in die Preise einkalkuliert werden, die es bis heute und auch weiter tatsächlich gar nicht gibt, kalkulatorische Kosten eben.
Hierdurch könnten die Preise weiter steigen.


 
Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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