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Autor Thema: VDEW- Märchen: Grundversorgung ohne Vertragsabschluss  (Gelesen 2398 mal)

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VDEW- Märchen: Grundversorgung ohne Vertragsabschluss
« am: 12. Oktober 2007, 18:30:25 »
VDEW-Märchen: Strom- Grundversorgung ohne Vertragsabschluss

Gut informierte Energieverbraucher wissen, dass auch für die Grundversorgung ein Vertrag abgeschlossen wird, wobei einseitige Preisbestimmungen gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 StromGVV als unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB gerügt werden können und dass immer der Gesamtpreis, bestehend aus Grund- und Arbeitspreis als unbillig gerügt werden sollte. Darüber schweigt sich der VDEW aus.

Entsprechende nützliche Empfehlungen für die Kunden hält er nicht parat.

 

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