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Autor Thema: VEW->Evivo->RWE; Sondervertrag?  (Gelesen 4361 mal)

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Offline dattelner

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VEW->Evivo->RWE; Sondervertrag?
« am: 11. Oktober 2007, 13:44:17 »
Hallo,

wie etliche hier stellt sich mir auch die Frage, was für ein Kunde ich bin. Die RWE hat sich bisher dazu nicht klar geäussert; da sie mir gerade die Kündigung des alten Vertrages geschickt haben, gehe ich nach RE-E-ft davon aus, dass sie mich wohl als Sondervertragskunde sehen- bin mir aber nicht sicher.

Habe jetzt mal versucht, ältere Dokumente zu finden. Bin seit 1990 Gaskunde, damals war es noch die VEW. In 2000 kamen dann die Rechnungen von evivo, offenbar als Tochter von RWE-Plus AG, und dann ab 2003 von RWE WWE.

Der Vertrag von 1990, falls ich denn je einen unterschrieben habe, ist natürlich nicht mehr aufzufinden. Auf den Rechnungen stehen ständig wechselnde Tarife, je nach Verbrauch. Auf der ältesten mir noch vorliegenden Rechnung von 1997 der VEW steht:  
\"Bestabrechnung innerhalb des Sonderabkommens\"

danach nur noch Bezeichnungen wie Maxi plus, Erdgas Optimo usw.

Kann ich wohl davon ausgehen, Sondertarifkunde zu sein? Vielleicht jemand hier, der auch noch aus VEW-Zeiten übernommen wurde und es definitiv weiß?

Offline RR-E-ft

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VEW->Evivo->RWE; Sondervertrag?
« Antwort #1 am: 11. Oktober 2007, 13:58:57 »
@dattelner

Ein Grundversorgungsvertrag ist gem. § 20 Abs. 1 Satz 3 GVV nicht kündbar.

Sie haben ein Sonderabkommen.

Den verschrobelten Begriff \"Sondertarifkunde\" streichen Sie ganz schnell wieder aus dem Speicher durch Entleerung der Synapsen.

Der Vertragspartener muss beweisen, dass ein einseitiges Preisbestimmungsrecht/ einseitiges Preisänderungsrecht, Recht zur ordnungsgemäßen Vertragskündigung bei Vertragsabschluss 1990 vereinbart wurde.

Dass keine schriftlichen Vertragsunterlagen (Vertragsurkunde) vorliegen, ist also kein Problem des Kunden.

Offline dattelner

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VEW->Evivo->RWE; Sondervertrag?
« Antwort #2 am: 11. Oktober 2007, 14:06:46 »
Zitat
Original von RR-E-ft

Den verschrobelten Begriff \"Sondertarifkunde\" streichen Sie ganz schnell wieder aus dem Speicher durch Entleerung der Synapsen.

erledigt  :D

Zitat
Original von RR-E-ft
Der Vertragspartener muss beweisen, dass ein einseitiges Preisbestimmungsrecht/ einseitiges Preisänderungsrecht, Recht zur ordnungsgemäßen Vertragskündigung bei Vertragsabschluss 1990 vereinbart wurde.

Danke, das festigt meine Meinung. Entsprechend werde ich den Widerspruch gegen die Kündigung formulieren (wirksame Einbeziehung entsprechender AGB gem. § 305 Abs. 2 BGB bestreiten).

Offline marten

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VEW->Evivo->RWE; Sondervertrag?
« Antwort #3 am: 04. Dezember 2007, 22:12:03 »
Hallo!

Hier im Forum wird immer gesagt, das auch anhand der Konzessionsabgabe an die Stadt/Gemeinde festgestellt werden kann ob man Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde ist.

Bei meiner Energierechnung steht nur für den Bereich Strom die Höhe der Konzessionsabgabe auf der Rechnung. (RWE Strom Klassik Grundversorgungstarif)

Bei den Bereich Gas steht auf der Rückseite nur der Hinweis
 In den Nettopreisen enthaltene Entgelte für:
 Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsvertrag mit der Kommune.
 Die Höhe der Abgabe entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste.
 Es wird kein Betrag für die Konzessionsabgabe auf der Rechnung genannt  und auf der aktuellen Preisblatt von RWE  finde ich auch nichts.

 Muss diese Angabe nicht auf der Rechnung stehen?

mfg

marten

 

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