Das mit der wiederholten 2. Mahnung ist mir auch schon aufgefallen. Ich denke mal, dass bei einer 3. Mahnung automatisch ein Mahnbescheid rausgehen würde, was die wohl irgendwie vermeiden wollen.
Gegen meine letzte 2. Mahnung habe ich wie immer widersprochen. Diesmal kam sogar eine Antwort, und zwar folgende:
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Ihre E-Mail vom 07.08.2007 haben wir erhalten und zur Kenntnis genommen.
Die SWM sehen sich durch das vom BGH am 13. Juni verkündete Urteil zur Billigkeitskontrolle von Gaspreiserhöhungen bestätigt. Der BGH hat die Revision des klagenden Gaskunden gegen die strittige Gaspreiserhöhung der Heilbronner Versorgungsbetriebe zurückgewiesen. Zwar seien Tariferhöhungen grundsätzlich gerichtlich nach § 315 BGB überprüfbar. Wenn der Versorger jedoch nachweisen kann, dass mit der Preiserhöhung lediglich höhere Bezugskosten weitergegeben werden, entsprechen die Preise der Billigkeit. Eine Überprüfung der vor der Preiserhöhung geltenden Tarife hat der BGH abgelehnt.
Das Urteil des BGH entspricht der Argumentation der SWM in den aktuellen Verfahren gegen Gaspreisboykotteure vor den Münchner Gerichten. Die SWM sind überzeugt, dass sie in diesen Verfahren gewinnen werden.
Wir verweisen weiterhin auf die Ausführungen in unserem bisherigen Schriftverkehr.
Wie bereits mitgeteilt, erfolgt in dieser Angelegenheit nunmehr keine weitere Korrespondenz.
Mit freundlichen Grüßen ...
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edit: \"... keine weitere Korrespondenz\" trotzdem bekam ich letzte Woche wieder eine Mahnung.