@gerhard23
laut § 1 StromGVV regelt die Verordnung Allgemeine Bedingungen für Haushaltskunden in der Grundversorgung und für Kunden in der Ersatzversorgung. Sie findet keine Anwendung auf Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung (Sonderverträge).
Sofern der Versorger selbst behauptet, dass die StromGVV auch auf seine Sonderverträge Anwendung findet, könnte man versuchen, ihn beim Wort zu nehmen und gemäß § 20 StromGVV kündigen.
Versuch:
- Schriftlich nachfragen, ob die StromGVV für den Vertrag gilt.
- Wenn die Bestätigung eingeht, dann entsprechend StromGVV § 20 (das auch im Kündigungsschreiben so schreiben) kündigen und um Bestätigung der Kündigung bitten.
Eine hohe Erfolgswahrscheinlichkeit gebe ich einem solchen Vorgehen nicht. Jedoch schadet ein Versuch auch nicht.
Ich gehe davon aus, dass die Vertragsbedingungen, also 12 Monate ..., hier zum Tragen kommen. Sie werden hier regelmäßig nur dann früher aus dem Vertrag herauskommen, wenn Sie umziehen.
Eine große Hilfe war das sicherlich nicht
Gruss eislud