Das schleicht sich ja wieder so klammheimlich rein wie ehedems die Änderungen des Ursprungsgesetzes in den letzten Tagen der Kohlregierung, damals wurden die eigentlichen Pferdefüße des jetzigen Gesetzesvorschlags in eine Preisklauselverordnung (PrKV) *) Vom 23. September 1998,
aufgrund der Ermächtigung des Preisangaben -klauselgesetzes
\"Aufgrund des § 2 Abs. 2 des Preisangaben- und
Preisklauselgesetzes vom 3. Dezember 1984
(BGBl. I S. 1429), der durch Artikel 9 § 4 des Gesetzes
vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) eingefügt worden ist,
verordnet die Bundesregierung:\"
eingebaut.
Jetzt stehen einige der \'Genehmigungs\'voraussetzungen im Gesetz; ich nehme an, dass die Verordnung(Verschlankung der Verwaltung...!?) wegfallen wird, weil ja nichts mehr genehmigt werden muss. Dafür haben die haarsträubenden Genehmigungen die nie beantragt oder gar geprüft wurden jetzt Gesetzesrang.
Super!
Da die Verordnung von Rexrodt damals bereits ohne Zustimmung des Gesetzgebers formuliert wurde als Steilvorlage für die Energiewirtschaft,
passiert die Vorlage jetzt womöglich auch sang und klanglos als Artikel 2 unter der Fahne einer Verwaltungsvereinfachung alle Hürden ohne je auf den Prüfstand gestellt worden zu sein.
Man sollte vielleicht gleich den Bundespräsidenten öffentlich anschreiben damit darüber eine Diskussion aufkommt.
Andererseits sollte die Verbraucherzentrale Thüringen vielleicht doch noch die noch offenstehende Klage gegen einen Gasversorger anstrengen, der damit gedroht hat eine Klauselgenehmigung zu beantragen, wenn man ihn zwingt, vor dass Verjährung eintritt .
Ich nehme allerdings an, dass Herr Köhler unterschreibt, wenn es keinen Aufstand gibt; und wenn es ihn gibt bin ich mir seiner auch nicht sicher.
In seiner Rede zum Verbrauchertag beschwört er die Marktmacht der Verbraucher und deren Schulterschluss mit dem Unternehmertum als allein seligmachende Chance zur Rettung der Welt.
Wie erfährt man ob das Gestz zustimmungspflichtig ist?