Hallo,
unser Energieversorger hat zum 01. November 2004 und zum 01. Januar 2005 die Preise erhöht. Eine entsprechende Meldung stand nur in der Tageszeitung. Die Abrechnung für Dezember 2004 habe ich noch nicht erhalten.
Ich habe bereits im November und nochmal im Dezember beide Preisehöhungen mit den bekannten Musterschreiben zurückgewiesen. Jedoch antwortet mir mein Energieversorger jetzt, daß §315 nicht zum tragen käme und ich eh die zweiwöchige Frist zur Kündigung meines Vertrags (nach öffentlicher Bekanntgabe in der Tageszeitung, die ich nicht lese) versäumt hätte und somit die Gaspreiserhöhung anerkannt hätte.
Auch schreibt der Versorger, daß §315 nicht zwangsläufig eine Ofenlegung vor Gericht nach sich zieht.
Was ist von diesem Gehabe zu halten?
Grüße,
Ansgar