Wir haben gegen die Gaspreiserhöhung Einspruch eingelegt. Die BEW (Bocholter Enerergie- und Wasserversorgung GMBH) sieht den § 315 als nicht anwendbar an und will Ihre Kalkulation aus diesem Grund nicht offenlegen. Viel mehr wird auf § 30 AVBEltV / § 30 AVBGasV verwiesen und eine Preiserhöhung sei kein Fehler in diesem Sinne. Ich müsse klagen, wenn ich den neuen Gaspreis nicht akzeptiere.
Am Wochenende haben wir unsere Abrechnung für Gas, Strom, Wasser und Abwasser für 2004 erhalten. Hier kann ich die Preiserhöhung für Gas von November entnehmen und die Preisdifferenz zwischen alter und neuer Berechnung ermitteln. Bei einer Nachzahlung von ca. 50€ kann ich hier die Gaspreiserhöhung ab November wieder herausrechnen.
Nun kommt aber das eigentliche Problem: Die monatliche Vorauszahlung für Gas, Strom, Wasser und Abwasser wurde von 135€ auf 162€ heraufgesetzt. Die Aufschlüsselung der BEW laut meiner Rechnung sieht wie folgt aus:
Netto-------Ust--------Brutto
106,03€---16,97€----123€
14,02€-----0,98€-----15€
24,00€-----000€------24€
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144,05€---17,95€---162€ Abschlag
Es erscheinen nur Zahlenwerte, eine Aufschlüsselung in Gas, Strom, Wasser und Abwasser erfolgt nicht.
Die Preiserhöhung wird mit einem neuen Abrechnungsverfahren begründet. Es wir ab 2005 ein “rollierendes“ (neue Wortschöpfung :?: ) Abrechnungsverfahren eingeführt. In unserem Stadtteil wird im Juni 2005 erneut abgelesen und danach im jährlichen Rhythmus. Begründet wird der erhöhte Abschlag mit dem größeren Gasbedarf in den Wintermonaten.
Beispielhaft wird an einem fiktiven Gasverbrauch eine Musterrechnung offengelegt. Mir scheint, dass die BEW Ihre Abschlagszahlung bewußt nicht :!: aufschlüsselt. Somit kann ich den erhöhten Gaspreis ab Januar nicht ausrechnen. Das heißt, die BEW bekommt den neuen Gaspreis bezahlt, und ich muß mir einen Anwalt nehmen, um die Billigkeit einzuklagen :evil: .
Gruß Familie Meyer-Bothling (Mitglied seit unserem Hausbau im bund der energieverbraucher)