Original von Black
RR-E-ft sollte die Antwort kennen.
Dieser Beitrag ist wenig zielführend und erhöht nur Ihren Counter.
Des weiteren glaube ich nicht, daß Herr Fricke sich so herbeirufen läßt. Aber der macht ja wohl - Gott sei dank- das, was er für richtig hält.
Ich versuche das also nochmal:
Nicht jeder ist berechtigt, Gebühren zu verlangen. Der Schreiner, der Maurer u.s.w können nur erinnern, aber keine Mahngebühren festsetzen.
Solche Gebühren und überhaupt Gebühren verlangen dürfen nur z.B. Behörden, Anstalten oder Körperschaften öff. Rechts. Die gesetzlichen Krankenkassen fallen unter letztere Gruppe: Säumen, Mahnen, Vollstrecken. Sogar mit eigenen Vollstreckern und den zugehörigen Gebühren.
Nein das RVG habe ich nicht vergessen.
Bei der Ursprungssuche nach den unterschiedlichen EVU-Preisen für Mahnungen würde ich bei den Aufsichtsräten anfangen.
Wer mit 11 Euro belastet wird, jemand anderes in einer anderen Region aber nur mit 3,50 Euro,
der hat halt Pech.
mfG
greatHunter