@nub
Ihre geäußerte Meinung, ich hätte jemanden bewertet, geht fehl.
Warum sollte ich auch?!
Man hört immer wieder, dass Verbraucher ca. 40 Prozent ihrer Jahresverbrauchsabrechnung beim Erdgas kürzen.
Die Kürzungsbeträge summieren sich zu stattlichen Beträgen.
Wer selbst nicht durchsteigt oder nicht die Zeit hat, der ist gut beraten, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Wegen des Umfanges der üblichen Zahlungskürzungen verwundert dann die Aussage:
Wenn ich das Geld hätte, würde ich ganz bestimmt zu einem Anwalt gehen, der aber verlangt für das blose Beratungsgespräch ca. 115 Euro.
Der Anwalt musste schließlich auch die Zeit aufbringen, sich das Thema zu erarbeiten, zudem haftet er für Falschberatungen persönlich auf Schadensersatz. Aber das soll es dann möglichst kostenlos geben.
Man kann den Versorger hinsichtlich § 315 BGB auf folgendes Urteil verweisen, das dort bekannt sein sollte:
http://www.entega.de/privatkunden/erdgas/wissenswertes/preiswidersprueche/documents/urteil_olg_karlsruhe_28062006.pdfAus diesem Urteil ergibt sich eigentlich schon alles.
Im Übrigen weitere Diskussion im entega- Thread.