Hallo H. Cremer, hallo eislud,
Manchmal glaube ich, einige Beiträge werden nur um des Schreibens willen geschrieben. Was den Widerspruch mittels § 315 BGB Abs. 3 Satz 1 betrifft, habe ich begriffen (sprich: der Groschen ist gefallen). Was den Link und die Ausführungen von H. Fricke betrifft: diese sind mir bekannt und -so glaube ich - sogar mir verständlich.
Was ich mit meiner ersten Frage v. 8.1.07 , 11:43 Uhr anregen wollte:
Wenn ein Neuling auf die Verwendung des Musterbriefes hingewiesen wird, so sollte doch in einer aktuellen Version der zutreffende § usw. des BGB enthalten sein. Vielleicht haben es einige Forumsmitglieder bereits vergessen, dass es für einen Neuling nicht ganz so einfach ist, alles sofort zu verstehen. Deshalb sollten so einfache Dinge, wie z.B. die richtige Angabe des Gesetzesgrundlage im Musterbrief auch richtig enthalten sein.
gruss pegasus