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Autor Thema: MITGAS droht mir mit gerichtlichen Schritten  (Gelesen 8313 mal)

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Offline M.B.

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MITGAS droht mir mit gerichtlichen Schritten
« am: 25. Oktober 2006, 19:27:17 »
Liebe Forumsnutzer,

ich bin neu hier und brauche Hilfe. Ich habe zwei der letzten Preiserhöhungen von MITGAS mit dem Musterschreiben widersprochen und nach der Jahresabrechnung eine Neuberechnung auf Grund der alten Preise gefordert. Das wurde abgelehnt. Statt dessen bekam ich Schreiben, in denen mir vorgerechnet wurde, wie sich die Bezugspreise erhöht haben und dass diese Erhöhungen noch nicht einmal vollständig an die Kunden weitergegeben worden seien. Ob damit die Billigkeit der Preiserhöhungen dieses Monopolisten nachgewiesen ist, weiß ich nicht.

Daraufhin habe ich selber die Jahresrechnung korrigiert und nehme diese als Grundlage meiner Zahlungen. Das habe ich MITGAS auch mitgeteilt. Immer wieder droht das Unternehmen aber damit, wenn ich die ausstehenden Beträge, die rechtmäßig erhoben worden seien, nicht unverzüglich (spätestens zum 31.10.06) zahlen würde, die Forderung sonst auf dem gerichtlichen Klageweg durchzusetzen, was für mich zu höheren Kosten führte.

Meine Fragen:

Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wie soll ich mich verhalten? MITGAS schreibt: "Wir weisen darauf hin, dass Sie gemäß § 30 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) zur Zurückbehaltung des von Ihnen bestrittenen Teilbetrages nicht berechtigt sind."

Macht MITGAS die Drohungen wahr oder hat es schon einmal getan?

Viele Grüße
Mike

Offline RR-E-ft

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MITGAS droht mir mit gerichtlichen Schritten
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2006, 19:48:54 »
@M.B.

Es haben schon einige, ganz wenige  Kunden des Unternehmens Mahnbescheide bekommen und Widerspruch dagegen eingelegt.

Vollkommen entspannt.

Hinsichtlich § 30 AVBGasV hat das Unternehmen wohl eine andere Sicht als der BGH. Das ist indes belanglos.

Im neuen § 17 GasGVV ist eindeutig geregelt, dass § 315 BGB unberührt bleibt.

Nun lesen Sie erst einmal in Ruhe hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4582

Vor einem Gericht brauchen Sie keine Angst zu haben.

Gerichte sind dafür da, Streit zu klären.

Offline M.B.

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MITGAS droht mir mit gerichtlichen Schritten
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2006, 20:10:46 »
@RR-E-ft

Vorerst vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich dann mal kundig machen, was zu tun ist, wenn der Mahnbescheid eintrifft.

Gruß
Mike

Offline RuRo

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MITGAS droht mir mit gerichtlichen Schritten
« Antwort #3 am: 25. Oktober 2006, 20:36:30 »
@M.B.

Die Antwort musst du nicht mehr suchen, die hat RR-E-ft schon gegeben - Widerspruch einlegen.  :wink:
Leiderln hoits z\'sam, sonst gehts nimma recht lang

Offline Monaco

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MITGAS droht mir mit gerichtlichen Schritten
« Antwort #4 am: 26. Oktober 2006, 12:39:27 »
@M.B.

Nur keine Panik! Ich besitze inzwischen 12 (in Worten: zwölf) 2. Mahnungen von Mitgas, mit denen mir die gleichen Schritte angedroht wurden. Und was ist passiert: NICHTS!

Meinen Hinweis, die 2. Mahnungen künftig wenigstens mit kleinen Buchstaben zu versehen (2a, 2b, 2c) ist man bisher auch nicht nachgekommen. Vermutlich deshalb, weil bei 26 Schluss wäre ...

Es soll MITGAS-Kunden geben, die bereits dicht an diese Zahl herangerückt sind. Andererseits würden 26 bei zweiwöchentlicher Mahnperiode genau für ein Jahr ausreichen ...

Auch Sie werden Ihren "Kontostand " zukünftig zweiwöchentlich von MITGAS mitgeteilt bekommen, ohne dabei in Angstzustände verfallen zu müssen. MITGAS ist nur besorgt, dass Sie dieses Geld zwischenzeitlich für vielleicht unsinnige Dinge ausgeben ...

In jedem Fall nimmt sich MITGAS wohl selbst nicht mehr ernst, sonst hätte man diese unsinnige Maschinerie schon längst gestoppt.

Selbst von der Drohgebärde "bei denen ihnen Kosten entstehen" ist man noch immer nicht abgerückt. Kosten trägt - soweit ich informiert bin - der unterlegene eines Verfahrens. Daher sollte es zumindest heißen "... Kosten entstehen können".

Ein kleiner aber entscheidender Unterschied. Immerhin gibt es noch keine Klage und nach bisher einem Dutzen "Klageversprechen" glaube ich persönlich nicht mehr daran. Aber man sollte in jedem Fall vorbereitet sein. So müsste uns MITGAS wohl bis Ende Januar 2007 verklagen, um zumindest den Mahnbescheid zu rechtfertigen.

Interssant ist auch die Aussage von Herrn Fricke, das bisher nur sehr wenige MITGAS-Kunden einen Mahnbescheid erhalten haben. Wie steht es denn hier mit dem Gleichbehandlungsgebot?

Wie dem auch sei: Es ist schon einprägsam, mit welch kläglicher Vorgehens- und Argumentationsweise ein Unternehmen mit fast 190.000 Kunden opperiert. Möglicherweise hat man wirklich keine rechten Mittel. Dann kann man sich aber auch das Porto unter dem Stichwort "wirtschaftliche Unternehmensführung" sparen.

In diesem Sinne

mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline M.B.

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MITGAS droht mir mit gerichtlichen Schritten
« Antwort #5 am: 27. Oktober 2006, 20:39:30 »
Danke, Monaco. Dann werde ich mal abwarten und suche inzwischen andere Betroffene hier in der Gegend. Vielleicht ist es sinnvoll, sich zusammenzuschließen. Gruß, Mike

 

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