Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.  (Gelesen 5775 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline energiemichel

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 6
  • Karma: +0/-0
Hallo Leute!
Weiß jemand, was man macht, wenn der Gasversorger schon den ersten preiserhöhten Abschlag eingezogen hat  ? :?  Ich hatte noch keinen Widerspruch eingelegt, erwäge jetzt aber, nachdem ich mich hier informieren konnte, den Widerpruch noch § 315 BGB einzulegen und die folgenden Abschläge zu kürzen. Gilt die Preiserhöhung als anerkannt, wenn man schon bezahlt hat? Bin bei Erdgas Schwaben.Wäre nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! :)

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2004, 09:59:07 »
Hallo und willkommen,

ich würde in diesem Fall mit meiner Bank sprechen und die letzte Abbuchen zurückholen (geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung).

Mit Widerspruchschreiben nach §315 BGB auch die Einzugsermächtigung kündigen. Siehe hierzu auch Hinweise unter www.gaspreise-runter-owl.de.

Viel Erfolg auch Dir!

Offline Schwalmtaler

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 343
  • Karma: +0/-0
Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2004, 09:59:07 »
Hallo und willkommen,

ich würde in diesem Fall mit meiner Bank sprechen und die letzte Abbuchen zurückholen (geht bis zu 6 Wochen nach Abbuchung).

Mit Widerspruchschreiben nach §315 BGB auch die Einzugsermächtigung kündigen. Siehe hierzu auch Hinweise unter www.gaspreise-runter-owl.de.

Viel Erfolg auch Dir!

Offline BerndA

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 210
  • Karma: +0/-0
Erhöhte Abschläge schon bezahlt- Kürzung nach §315 noch mgl.
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2004, 21:55:11 »
Schau mal in der Übersicht nach unter dem Schlagwort \"Abschlagszahlungen\" !

Da findest du einige Beiträge, die dir weiterhelfen sollten. :D

Schöne Grüße aus dem Münsterland 8)

Bernd

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz