Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Wie mit dem Einspruch umgehen  (Gelesen 21291 mal)

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Offline superhaase

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #15 am: 01. November 2006, 17:42:58 »
@wille:
ah ja, das erklärt zumindest den Gasverbrauch. Es gibt da übrigens ganz günstige (fast zinslose) Kredite der KfW für Wärmeschutzmaßnahmen etc. Müsste sich bei Dir richtig gut rentieren!
Und beim Stromverbrauch läßt sich bestimmt einiges sparen, denn der ist auch für 6 Personen extrem hoch - "normal" wären da etwa 5-6000 kWh. Schon mal an eine Energieberatung gedacht?
Aber das nur am Rande.
ciao,
sh
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Offline Kampfzwerg

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #16 am: 01. November 2006, 18:49:21 »
Zitat von: \"wille\"
Sehe gerade der Sondertarif ist nur für Strom und nicht für Gas.
Also muss ich doch anders vorgehen?

Ich habe den Family Power Tarif abgeschlossen (Strom ) aber sonst habe ich nichts gemacht! Oder bin ich ab gewissen Verbrauch automatisch Sondertarifkunde???? ( 10594KW/h Strom und 51231KW/h Gas)


@wille

Ich verstehe ja durchaus, dass Ihnen die Zeit jetzt unter den Nägeln brennt, wenn die Jahresendabrechnung schon auf dem Tisch liegt.

Allerdings hat RuRo Recht, mehr Details Ihrerseits wären bei der Beantwortung doch relativ allgemeiner Fragen durchaus hilfreich!

Da wären z.B. (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Haben Sie schon mal unter Stadt/Versorger nach Ihrem oder Ihren? Versorger/n geschaut?
Die Tarifbezeichnung hilft uns nicht wirklich, wenn der Versorger unbekannt ist.

Seit wann laufen die Verträge? Selbst abgeschlossen? oder ohne Unterschrift vom Vorgänger übernommen?
Liegen Ihnen Sonderbedingungen als Vertragsbestandteil (dann Sondervertragskunde?) vor, oder nur die Allgemeinen Bedingungen für Tarifkunden?
Schauen Sie mal in das nette Begrüßungschreiben des Versorgers.
Bei Sondervertragskunden müssten in den SB auch die Ausgangspreise benannt sein, bis zu denen Sie kürzen könnten.

Nach Tarif- oder Sondervertragskunde richtet sich dann wiederum die Vorgehensweise.

Offline wille

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #17 am: 02. November 2006, 17:23:31 »
Also, ich habe einen Energieberater aufgesucht, der mich demnächst besucht!
Ich bin beim GEW Wilhelmshaven und bin so wie es aussieht kein Sondertarifkunde, da ich keine gesonderten vereinbarung unterschrieben habe. Ich habe vor einigen Jahren einfach nach dem Einzug telefonisch Strom und Gas angemeldet. Ich verzweifele langsam wirklich weil ich nicht genau weiß wie ich voprgehen sollte. Alles Zurückrechnen (obwohl ich vorher ja nie Widerspruch eingelegt habe)?? Oder Widerspruch einlegen und vorerst überhaupt nichts außer monatlichen Abschlag bezahlen??

Offline Kampfzwerg

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #18 am: 02. November 2006, 17:55:25 »
Zitat von: \"wille\"
Also, ich habe einen Energieberater aufgesucht, der mich demnächst besucht!
Ich bin beim GEW Wilhelmshaven und bin so wie es aussieht kein Sondertarifkunde, da ich keine gesonderten vereinbarung unterschrieben habe. Ich habe vor einigen Jahren einfach nach dem Einzug telefonisch Strom und Gas angemeldet. Ich verzweifele langsam wirklich weil ich nicht genau weiß wie ich voprgehen sollte. Alles Zurückrechnen (obwohl ich vorher ja nie Widerspruch eingelegt habe)?? Oder Widerspruch einlegen und vorerst überhaupt nichts außer monatlichen Abschlag bezahlen??


Hallo Wille,

vor allem erst einmal ruhig bleiben.
Für Verzweifelung liegt wirklich kein Grund vor!

Ich gehe also jetzte einmal davon aus, dass Sie ein ganz normaler Tarifkunde sind.
Also können Sie vorgehen wie auf Seite 1 beschrieben.
Es macht überhaupt nicht, dass Sie noch nie Widerspruch eingelegt haben, dafür machen Sie es eben jetzt.

Zitat
Alles Zurückrechnen (obwohl ich vorher ja nie Widerspruch eingelegt habe)?? Oder Widerspruch einlegen und vorerst überhaupt nichts außer monatlichen Abschlag bezahlen??


Nicht oder, sondern und.
Den Widerspruch müssen Sie einlegen bevor Sie kürzen, oder auch ganz verweigern.
Wenn Sie überhaupt nichts zahlen, also die Alternative von Seite 1 wählen, macht es auch keinen Sinn weiter Abschläge zu zahlen.

Die Entscheidung welche Variante Sie wählen, kann Ihnen definitiv aber keiner abnehmen.

Ich würde vorschlagen erst einmal den Widerspruch, wie beschrieben, abzuschicken und sich dann noch ein wenig Zeit für die Recherche hier zu nehmen.

Offline superhaase

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #19 am: 02. November 2006, 18:10:44 »
Ruhig Blut! :cool:

Du bist Tarifkunde, das ist gut.
Gehe so vor wie ich oben beschrieben habe:

Nimm einen Musterbrief:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=645&file=dl_mg_1161856598.doc
und passe ihn an Deinen Fall an. Dabei würde ich alle Preiserhöhungen seit 2004 als unbillig bestreiten und vor das Wort Preisforderung noch "gesamte" einfügen, sicher ist sicher. Damit zweifelst Du den Gesamtpreis als unbillig an.
Dein freiwilliger Zahlbeitrag unter Vorbehalt ist Grundpreis + Jahresverbrauch x Tarif von Ende 2004 (nachschauen!). Eigene Rechnung erstellen und beilegen.
Den unteren Abschnitt bzgl. Abschlagszahlungen würde ich stark vereinfachen und einfach anhand der eben ausgerechneten Jahresrechnungssumme geteilt durch 12 einen monatlichen Abschlag errechnen und diesen "vorschlagen" als Abschlagszahlung unter Vorbehalt.

Ich würde allerdings im Gegensatz zum Musterbrief nicht versuchen, eine Rückzahlung, sofern sich eine ergibt, mit zukünftigen Abschlägen zu verrechnen - das ist zumindest hier im Forum umstritten (§§Aufrechnungsverbot). Du kannst sie ja mal fordern, und ansonsten dahingehend nichts mehr unternehmen. Auch frühere Rechnungsbeträge kannst Du nicht von zukünftigen Zahlungen abziehen. Die könntest Du höchstens zurückklagen - aber das lohnt nicht das Prozessrisiko.

Den Brief mit der eigenen Rechnung beigelegt per Einschreiben mit Rückschein zum Versorger schicken.

Sodann überweist Du nur den von Dir errechneten Zahlbetrag (falls sich nicht eh eine Rückzahlung für Dich ergeben hat), und richtest einen Dauerauftrag für den Abschlag ein.

Fertig!

Das ist für Gas schon mal alles, auf Post vom Versorger brauchst Du anschließend eigentlich nicht mehr reagieren, wenn Du keine Lust zum Diskutieren hast. Erst auf Gerichtliches musst Du reagieren.

Das Gleiche kannst Du auch für Strom machen, wobei manche meinen, beim Strom gäbe es ja schon Wettbewerb und Wechselmöglichkeit, und deshalb ist §315BGB hier nicht anwendbar - einige Gerichte haben aber die Anwendbarkeit trotzdem zugestanden. Hier ist das Risiko etwas höher als beim Gas, meine ich.
Wenn Du das ganze auch für Strom machst, dann auf jeden Fall getrennt vom Gas: also extra Brief, extra Gegenrechnung, extra Abschlag, extra Überweisungen.

So, ich hoffe, das Rezept hilft Dir.
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie einen Anwalt oder Verbaucherberater ;)
ciao,
sh
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Offline Kampfzwerg

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #20 am: 02. November 2006, 18:42:02 »
@superhaase

Zitat
Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie einen Anwalt oder Verbaucherberater ;)
 hihi

 :lol: Oder, noch besser, gleich den Anwalt des Verbraucherberaters. :wink:

Sondervertragskunden und fallende Preise ...

Spaß muss manchmal sein!

Offline superhaase

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #21 am: 02. November 2006, 19:23:31 »
@ Kampfzwerg:
Da hatten wir uns wohl zeitgleich um Beruhigung von wille bemüht  :lol:
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Offline wille

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #22 am: 02. November 2006, 20:06:58 »
Danke euch allen für eure Mühe!!Jetzt muß ich nur noch rausbekommen was 09/2004 für ein Gaspreis war. Ich kann bisher nämlich nur den ab 20.10.2004 nachvollziehen.

Offline wille

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #23 am: 02. November 2006, 20:12:03 »
Habe gerade auf der HP von meinem Versorger folgendes gelesen:



Gaspreiserhöhung zum 1. November 2006
In seiner Sitzung am 9. Oktober 2006 hat der Aufsichtsrat der GEW beschlossen, den Gaspreis zum 1. November zu erhöhen. Man sehe sich gezwungen, die gestiegenen Bezugspreise an die Kunden weiterzugeben. Die EWE AG als Vorlieferant der GEW hatte bereits vor einigen Tagen eine Preiserhöhung um 5,9 Prozent angekündigt.

Der Arbeitspreis je Kilowattstunde (kWh) für einen Verbraucher mit einer Abnahme von mehr als 9126 kWh im Jahr wird danach von derzeit brutto 5,10 Cent um 0,29 auf 5,39 Cent angehoben. Der Grundpreis bleibt unverändert. Für einen Haushalt in Wilhelmshaven mit einem typischen Erdgasverbrauch von 25.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet der Preisanstieg eine finanzielle Mehrbelastung von 6,04 Euro im Monat.

Die Preisanzeige zu den neuen Gaspreisen ab 1. November 2006 finden Sie hier.

Quelle: GEW Wilhelmshaven GmbH

Offline Kampfzwerg

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #24 am: 02. November 2006, 20:29:05 »
Zitat von: \"wille\"
Jetzt muß ich nur noch rausbekommen was 09/2004 für ein Gaspreis war. Ich kann bisher nämlich nur den ab 20.10.2004 nachvollziehen.


@superhaase

  :lol: :lol: it´s your time :lol: :lol:

Offline superhaase

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #25 am: 03. November 2006, 07:32:38 »
@wille:
Nimm einfach den Tarif vom 20.10.2004 und zieh nochmal 10% ab.
Des passt dann scho!
Ist ja eh nur eine Zahlung unter Vorbehalt, um Deinen guten Willen zu bekunden, und muss keiner wie auch immer gearteten Berechnung gerecht werden, denn Du kannst ja gar nicht wissen, was angemessen und demnach billig im Sinne des Gesetzes wäre.
Also machs Dir einfach und günstig!
ciao,
sh
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Offline Franki_aus_W

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Wie mit dem Einspruch umgehen
« Antwort #26 am: 12. November 2006, 23:34:22 »
Hallo Wille - und andere Interessierte aus Wilhelmshaven,

es gibt in WHV eine Bürgerinitiative gegen zu hohe Energiepreise. Dort kann man auch seine Rechnungen überprüfen lassen, weiter gibt es Infos über Widersprüche, Abschlagszahlungen, Preise usw.

Die BI trifft sich an jedem 1. Dienstag im Monat um 20 Uhr in der Gaststätte "Alt Schaar", Schaarreihe.

In Deinem speziellen Fall lege bei der GEW schon einmal Widerspruch gegen die Jahresabrechnung ein. Und dann kommt der Einspruch gegen die anderen Erhöhungen hinterher. Hier rechnen viele mit den Preisen von vor 2004 ab - ich auch! Aber aufgepasst - die GEW sind mit den Abrechnungen unsauber, gerade bei Erstattungen, wenn man schon Rechnungen widersprochen und Kürzungen vorgenommen hat.

 

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