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Autor Thema: Nochmal Abschläge  (Gelesen 5096 mal)

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Offline dattelner

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Nochmal Abschläge
« am: 23. September 2006, 16:36:56 »
Hallo,
habe über die Suche jede Menge über Abschlagszahlungen gefunden+gelesen, aber eine richtig einheitliche Meinung scheint es mir da nicht zu geben.

Ich habe nach meinem Widerspruch gegen die Billigkeit die Abschläge wie in 2005 weiterbezahlt, per Überweisung (meine Abrechnungsperiode ist Nov. bis Oktober), dass EVU wollte seit 11/05 an sich 20EUR mehr im Monat.
Da ich durch ständige Verbrauchskontrolle ersehen konnte, dass ich bereits im August durch meine Abschläge meinen voraussichtlichen Jahresverbrauch fast bezahlt hatte (natürlich nach den Preisen von 2004), habe ich den Abschlag für September um 40 EUR gekürzt, und nach einer gestrigen Verbrauchsmessung den für Oktober um 120EUR. Dies habe ich dann auch mit einer Musterberechnung (auf Basis meines Verbrauches und der alten Preise) gestern dem Versorger per Fax mitgeteilt. Ich werde dadurch (bei Berechnung mit den alten Preisen) eine Nachzahlung von höchstens 10 EUR haben.

Ist das jetzt ein rechtmaessiges Verhalten, oder habe ich mich hier ins Unrecht gesetzt?

Wenn die Abrechnung kommt, und ich meine Gegenrechnung aufmache: Kann ich auch bei fast gleichgebliebenem Jahresverbrauch die Abschläge auf Basis der alten Preise selber ausrechnen, oder muss ich weiter wie bisher die Abschläge in der Höhe von 2005 zahlen, die ja auf höheren Preisen beruhen- (denn dann komme ich ja in die gleiche Situation wie jetzt)?
Wenn ich die Beiträge hier richtig verstanden habe, ist ja nur die Erhöhung der Abschläge durch das EVU auf Grund der Preiserhöhung ungültig.

Da ich jetzt einen Kaminofen zur Mitbeheizung der Wohnung installiert habe, gehe ich im nächsten Jahr von einem um ca. 20% reduzierten Gasverbrauch aus. Das kann ich zur Begründung für künftig niedrigere Abschläge doch wohl auf jedenfall berücksichtigen?

Danke für Eure Antworten.

Offline Monaco

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Nochmal Abschläge
« Antwort #1 am: 23. September 2006, 18:38:09 »
@dattelner

Sie haben schon völlig korrekt gehandelt. Immerhin würden Sie das überzahlte Geld vermutlich nicht wiedersehen und Ihr Versorger zwingt Sie mit seiner Haltung gewissermaßen zu diesen Maßnahmen.

Wichtig ist jedoch immer, den Versorger stets zuvor in Kenntnis zu setzen. Schließlich möchten Sie ja auch, dass Ihr Versorger Sie informiert, bevor er das eine oder andere tut.

Für die Festlegung der Abschläge der neuen Periode verfahren Sie wie folgt:
Sie nehmen Ihren Verbrauch der letzten Abrechnungsperiode und die von Ihnen zugestandenen Preise, setzen davon 20% voraussichtlicher Minderverbrauch ab und teilen dies durch 12. Das ist Ihr neuer Abschlag, gerundet auf volle Euro. Berücksichtigen Sie, dass der Grundpreis in voller Höhe fällig ist und die MwSt. im kommenden Jahr steigt.

Diese Rechnung schicken Sie Ihrem Versorger und warten ab, was er dazu zu sagen hat. Ggf. muss er Ihnen jetzt nachweisen, dass Sie "falsch" kalkuliert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.

Offline dattelner

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Nochmal Abschläge
« Antwort #2 am: 23. September 2006, 19:00:12 »
Zitat von: \"Monaco\"
@dattelner

Wichtig ist jedoch immer, den Versorger stets zuvor in Kenntnis zu setzen. Schließlich möchten Sie ja auch, dass Ihr Versorger Sie


Danke für die Antwort. Dann habe ich zumindest den Fehler gemacht, den Versorger erst ca. 2 Wochen nach der (um 40 EUR gekürzten) Abschlagszahlung  für 9/06 davon in Kenntnis zu setzen.
Lag daran, dass ich mich mit dem Abrechnungszeitraum vertan hatte (dachte der ginge von Sept. bis Okt), und dass deshalb der Sept.-Abschlag der letzte sei für die laufende Periode.
Hoffe mal, dass der Fehler keine Probleme aufwirft.

Offline Free Energy

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Nochmal Abschläge
« Antwort #3 am: 23. September 2006, 19:35:17 »
Hallo dattelner,

nur Mut ! Ihr Energieversorger wird Ihnen nicht gleich den Kopf abreissen, wenn Sie ihn versehentlich mal erst etwas später informieren.

Das Gas abstellen darf er Ihnen auf keinen Fall ! Wenn er das auch nur androht, können Sie sofort diese Telefonummer beim Landeskartellamt in Düsseldorf anrufen :

Regierungsdirektor Strassburger bei der Energieaufsicht für NRW Telefon 0211-837 4250

Dieser wird sich dann sofort mit Ihrem Energieversorger in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass die Sperrungsandrohung  zurück genommen wird. :twisted:

Gruß

Free Energy

Offline dattelner

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Nochmal Abschläge
« Antwort #4 am: 02. November 2006, 23:55:34 »
Habe heute einen Brief meines EV (RWE-WWE) bekommen. Obwohl die Jahresrechnung noch nicht gekommen ist, teilt man mir dort mit:

"Sie haben unserer Preisanpassung widersprochen und Ihre Abschlagszahlungen bzw. die Jahresrechnung gekürzt. .. wir konnten seit längerem keinen bzw. nur einen verringerten Zahlungseingang feststellen. Der offenr Betrag beläuft sich inzwischen auf xxx.yy EUR mit Stand 30.0.06. .... Bitte überweisen Sie o.a. Betrag..."

Man verweist mich im uebrigen auf die Vertragsgrundlage von Tarifkunden (AVBGasV), dir für mein Vertragsverhältnis Grundlage sei. Also bin ich wohl doch keine Sondervertragskunde. :lol:

Habe im Gegenzug ein Schreiben aufgesetzt, dass ich mehrfach nicht nur der Preisanpassung, sondern dem Gesamtpreis widersprochen haette, und meine eigene Jahresrechnung aufgestellt, mit Preisen von 2004 (unter Vorbehalt und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht). Dementsprechend auch eine neue Kalkualtion der kuenftigen Abschläge.
Insbesondere unter der Praemisse, dass ich zur Heizung einen Kaminofenangeschafft habe, der locker in der Lage ist, die Hälfte meines zu beheizenden Wohnraumes abzudecken.

Ist mein Vorgehen so OK?

 

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