Genauso wie der Kunde nicht auf die Antwort des Versorgers reagieren muss, muss der Versorger auch nicht noch einmal antworten, Hauptsache er richtet sich nach den Anweisungen des Kunden zur Abbuchung der alten Beträge.
Juristen sprechen in solchen Fällen davon, dass eine Sache \"ausgeschrieben\" ist. Der Versorger möchte sich das weitere Porto sparen und er hat auch allen Grund dazu:
§ 1 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet ihn zur preisgünstigen (billigen) Versorgung mit leitungsgebundener Energie.
Teurer Firlefanz ist damit unvereinbar.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt