Die Stromwirtschaft verweist immer wieder auf den hohen Staatsanteil am Strompreis, welcher bei ca. 40 Prozent liegen soll.
Ärgerlich ist fürwahr, dass die Mehrwertsteuer erst nach den in die Preise eingerechneten Steuern und Abgaben (Konzessionsabgabe, Stromsteuer, EEG- und KWKG- Umlage) erst noch oben drauf gesetzt wird:
So spült die Stromsteuer dem Fiskus nicht die ausgewiesenen 2,05 Cent/ kWh in die Kasse, sondern derzeit 1,16 * 2,05 Cent/ kWh und bald 1,19 * 2,05 Cent/ kWh.
Dieser Effekt verstärkt sich also noch bei einer Mehrwertsteuererhöhung.
Und auch bei sonst steigenden Nettostrompreisen steigen die Steuereinnahmen aus der Mehrwertsteuer automatisch, so dass dem Staat steigende Energiepreise möglicherweise so ungelegen auch wieder nicht kommen....
Seit langem gibt es einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent auf Lebensmittel, Bücher, Schnittblumen...
Warum also nicht auf Energiepreise für private Haushalte, die eine entsprechende Entlastung erfahren könnten?
Ein ermäßigter Steuersatz auf Energie für Haushaltskunden könnte zudem von der Mehrwertsteuererhöhung ausgenommen werden.
Ggf. wäre es also möglich,
- die sonstigen Steuern und Abgaben aus den Nettopreisen herauszunehmen und erst gesondert auf die Bruttopreise (inklusive Mehrwertsteuer) wieder aufzuschlagen, so dass diese bei der Mehrwertsteuer ausgeklammert werden,
- Energie für Haushaltskunden mit einem stabilen, ermäßigten Steuersatz bezüglich der Mehrwertsteuer heranzuziehen.
Es ist nicht ganz einsichtig, was dagegen spräche, da die Mehrwertsteuereinnahmen bei künftig steigenden Nettostrompreisen sowieso steigen werden.
Durch die dramatisch gestiegenen Strompreise für Haushaltskunden seit 2000 sind die Mehrwertsteuereinnahmen selbst bei stabilem Mehrwertsteuersatz gewaltig gestiegen.
Die Mehrwertstuereinnahmen aus den Strompreisen werden also lediglich auf das frühere Niveau zurückgeführt. Eine zusätzliche Entlastung der privaten Haushalte wäre mit Blick auf die Wirkung bezüglich der Binnenkonjunktur wohl auch nicht schädlich:
Die Entlastung führt ggf. zu steigenden Konsum an anderer Stelle und schafft so an anderer Stelle Steuereinnahmen, sei es aus dem privaten Konsum, sei es durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und daraus zu versteuerndem Arbeitseinkommen.
Man sollte zumindest einmal darüber nachdenken.
Die Ökosteuer und deren System bleibt dabei vollkommen unangetastet.
An dieser will ja auch niemand ernstlich rühren.
Zugleich wird der Stromwirtschaft argumentativ der Wind aus den Segeln genommen:
Weitere Strompreiserhöhungen lassen sich nicht mehr mit einer Mehrwertsteuererhöhung rechtfertigen.
Trotz aller gegenteiligen Bekundungen, die schon einmal weithin teuer plakatiert und inseriert wurden: "
Wenn es nach uns ginge, könnte Strom weit billiger sein. (E.ON)" dürfte ein solcher Vorstoß, wenn er denn Erfolg hat, die Stromwirtschaft halbwegs entsetzen.
Eine entsprechende Debatte sollte alsbald aufgegriffen werden.Ebenso könnte bei den Gaspreisen für Haushaltskunden verfahren werden.
Auch dort sind die Steuereinnahmen hinsichtlich der Mehrwertsteuer allein aufgrund der Gaspreiserhöhungen gewaltig gestiegen. Diese zusätzlichen Steuereinnahmen waren nicht vom Staat gesteuert und beabsichtigt, sondern fielen wohl eher wie Manna vom Himmel.
Auch kann dem Staat in der energiepolitischen Debatten dann keine Janusköpfigkeit (mehr) vorgeworfen werden. Es sollte dem Anschein begegnet werden, der Staat profitiere von der anhaltenden Preistreiberei der Energiekonzerne und gerate in einen Interessenkonflikt, wenn es darum geht, dieser nachhaltig zu begegnen.
Zudem:
Würden Leistungen der Daseinsvorsorge, zu denen klassisch auch die leitungsgebunde Elektrizitäts- und Gasversorgung der Bevölkerung zählen, weiter in öffentlich-rechtlicher Form als Teil der Leistungsverwaltung erbracht werden, würde wohl gar keine Mehrwertsteuer anfallen....
Wenn man Unternehmenssteuern senken kann, um Arbeitsplätze zu schaffen, dann sollte dies wohl auch durch eine geringere Mehrwertsteuerbelastung der Energiepreise für Haushaltskunden möglich sein.
Zudem erfahren wohl vornehmlich auch Familien eine Entlastung, nebenbei auch sozial Schwache, die sonst gar keine Steuern zahlen.
*****
Eigentlich gehören auch die Konzessionsbagaben auf den Prüfstand, auf welche die Städte und Gemeinden jedoch nicht verzichten wollen. Diese lassen sich nämlich nicht mehr begründen:
Betreibt eine Gemeinde die Energieversorgung selbst und übergibt sie diesen Teil der Daseinsvorsorge aus der Leistungsverwaltung (Eigen-/ Regiebetrieb) an ein Stadtwerk, dass zu 100 Prozent im Eigentum der Kommune steht, muss es wohl befremden, dass dieses Stadtwerk an den eigenen Alleingesellschafter für die Nutzung öffentlicher Wege und Plätze für die Leitungsverlegung Konzessionsabgaben leistet, die Kommune sich diese also eigentlich selbst berechnet...
Für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen sind die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze hingegen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, §§ 68 ff. TKG 2004:
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/index.htmlWas die unterschiedliche Behandlung verschiedener Infrastrukturnetze begründen sollte, ist nicht ganz nachvollziehbar und wohl nur aus dem historischen Kontext heraus verständlich.
Letzterer kann indes keine überzeugende Begründung liefern, außer:
Es war schon immer so und die Kommunen brauchen das Geld (Besitzstandswahrung).
http://www.fes-kommunales.de/_data/KB_Konzessionsvertrag.pdfhttp://www.udo-leuschner.de/basiswissen/SB103-01.htmhttp://www.zeit.de/archiv/1996/15/wege.txt.19960405.xmlhttp://www.dnoti.de/topact/top0119.htmFreundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt