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Autor Thema: Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.  (Gelesen 6321 mal)

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Offline axel

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Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.
« am: 18. August 2006, 19:09:42 »
Hallo,
ich habe schon in der Rubrik Stadt / Versorger gepostet aber ich glaube da war ich falsch, es betrifft ja nur Nebensächlich die SWM.

meine Frage betrifft Kürzung der Abschlagszahlungen im laufenden Abrechnungszeitraum.

Ich habe schriftlich die Gaspreisverweigerung bei den SWM angekündigt.
Darüber hinaus muss ich aus finanz. Gründen auch die Abschlagszahlungen bei Strom für den kommenden Abrechnungszeitraum kürzen, allerdings angepasst an mein verändertes Verbraucherverhalten.

3 Monate lang habe ich nun meinen Strom- und Gasverbrauch dokumentiert und an die SWM gemeldet.

Strom- u. Gasverbrauch sind deutlich geringer durch Einsparungen als im Vorjahr.

Erst wollte man mir die geminderten Abschlagszahlungen nicht zugestehen wegen Gaspreisverweigerung.

Jetzt bekam ich doch noch einen geänderten, reduzierten Zahlungsplan für die Abschläge 2006/2007.

Allerdings ist die Abschlagssumme, also Strom- u. Gas nicht getrennt, und mit der Höhe der Abschlagssumme bin ich auch nicht einverstanden.
Die ist immer noch zu hoch.

Ich befürchte dass im nächsten Jahr bei der Abrechnung meine Gaspreisverweigerung unterwandert wird da ich ja jetzt nicht feststellen kann was die SWM für Strom und Gasabschlag rechnet.

Was kann ich jetzt noch tun?
Bitte dringend Tipps und Rat.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Axel

Offline HHeinz

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Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.
« Antwort #1 am: 20. August 2006, 16:47:06 »
Was haben denn die Stadtwerke auf Ihre Bitte, die Abschlagszahlungen in Strom und Gas getrennt auszuweisen, geantwortet?
Das Abschlagszahlungen höher als der aktuell gemessene Verbrauch ausfallen können ist nicht ungewöhnlich da z.B. in den Sommermonaten der Bedarf an Heizenergie geringer ausfällt (obwohl bei dem Augustwetter bisher mag ich das fast bezweifeln).
Das mit der Unterwanderung habe ich nicht ganz verstanden. Spätestens in der Jahresabrechnung sollten eigentlich berechnete Preise und die Splittung der Abschlagszahlungen eindeutig ersichtlich sein.

Offline axel

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Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.
« Antwort #2 am: 20. August 2006, 22:51:42 »
Hallo HHeinz,
vielen Dank für die Antwort.

Ich habe, nachdem sich die SWM schon so anstellte mir die Abschlagszahlungen an den geringeren Verbrauch anzupassen,
noch nicht um eine Aufsplittung gebeten.

Meinen Stromverbrauch habe ich reduziert indem ich meinen Heißwasserboiler (80ltr.) nur noch ein bis zwei mal die Woche anstelle.
Armut kann man nicht nur sehen, man kann sie bald auch riechen, hi hi.

Ebenso habe ich die Aquariumheizung abgestellt, das ist für mich furchtbar.
Meinen Gasverbrauch reduziere ich indem ich nur noch 1-2 mal die Woche koche.
Ich habe ja im vergangenen Jahr schon einiges durch weniger Heizen eingespart.
Trotzdem sind die Abschlagszahlungen wieder so hoch für den kommenden Abrechnungszeitraum.
Immerhin 152,00 Euro im Monat. Ist eigentlich keine Lachnummer, da ich Single bin. Aber anders kann ich gar nicht mehr einsparen.

Wegen der Gaspreisverweigerung möchte ich aber auch kein Guthaben produzieren da mir die SWM das garantiert nicht ausbezahlen wird.
Das ist meine Sorge.
axel

Offline HHeinz

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Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.
« Antwort #3 am: 21. August 2006, 21:29:47 »
Hallo Axel,

152 Euro passen eigentlich nicht zu der von Dir geschilderten Situation. Hast Du denn keinen Nachtstromtarif?
Das mit der Aquariumsheizung ist eigentlich Quatsch, zumindest im Sommer.
Kochen ist auch Schmarrn, soviel kannst Du am Gasherd gar nicht kochen als das sich das merklich auswirken würde.
Boiler bringt natürlich einiges. Ich habe das auch schon überlegt aber in einem 3 Personen Haushalt ist das nicht praktikabel.
Die Rechnungen werden i.d.R. maschinell erstellt. Ich gehe nicht davon aus, das die Verteilung der Abschläge problematisch sein dürfte aber der Berechnungssatz wird den aktuellen (und damit wohl "falschen" Tarifen entsprechen). Das die Stadtwerke versuchen werden Guthaben zu verrechnen ist wahrscheinlich. Nachdem die Stadtwerke seit 2005 die Zähler nicht mehr selber ablesen will hat man am Ende der Abrechungsperiode generell etwas Gestaltungsspielraum (wobei ich nicht empfehlen möchte falsche Zählerstände anzugeben).
Ich gehe nicht davon aus daß der Energieversorger freiwillig einlenken wird. Ich bin kein Anwalt aber ich kann mir gut vorstellenn, daß zuviel gezahlte Abschlagszahlungen mit einer Verzinsung erstattet werden müssen, sollte sich am Ende herausstellen daß die Tarife unbillig sind.
Man kann in der Energieberatung der Stadtwerke auch kostenlos Strommessgeräte ausleihen.
Gruß
Henning

Offline axel

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Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.
« Antwort #4 am: 22. August 2006, 18:33:53 »
Danke noch mal für die Antwort.
Mein Stromzähler hat zwei Tarife,
NT und HT
also der Boiler läuft nur über Nachtstrom.
Allerdings habe ich jetz, wo ich wirklich täglich, manchmal sogar zwei mal am Tag ablese,
festgestellt dass auf dem HT-Tarifzähler ein Verbrauch gezählt wird obwohl ich den Boiler nicht eingeschaltet habe.
Ja, sogar heute, tagsüber war wieder 1Kwh auf dem Nachtstromtarif drauf.

Ich glaub ich spinne.
Vor Jahren habe ich bei den SWM meinen hohen Verbrauch moniert, der ist ja fast vergleichbar mit einem Einfamilienhaus.

Das ist man so früher gar nicht aufgefallen.

Beim Gas sehe ich jetzt auch wie wenig ich für das Kochen verbrauche.
Ich bewohne eine Wohnung im Dach, natürlich nicht kältesoliert, und heize mit Gaseinzelöfen.
Das wird wahrscheinlich der Hauptverbrauch sein.
Aber beides, Strom u. Gas sind so nicht mehr finanzierbar.
Und wenn ich bedenke dass die nächste Erhöhung ja schon wieder ansteht.
MfG
axel

Offline ggreg

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Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.
« Antwort #5 am: 22. August 2006, 20:41:20 »
Hallo Axel,

mir erging es ähnlich mit der Gasabrechnung vom vorigem Jahr. Die monatlichen Abschlagsummen waren viel zu hoch, sodass ich eine entsprechende Gutschrift hatte. Allerdings hat mein Gasversorger dabei alle seit Dez. 2004 auf Grund § 315 nicht gezahlten Preiserhöhungen gleich mit einbehalten. Habe dann den Versorger mit beißender Höflichkeit aufgefordert, den fehlenden Betrag zu überweisen (mit Terminsetzung), ansonsten würde ich den fehlenden Betrag vom nächsten Abschlag kürzen. Da  Erwartungsgemäß keine  Überweisung erfolgte, kürzte ich mit Hinweis auf
§ 315 entsprechende folgende Abschlagszahlung.
Außer einem kurzen Briefwechsel erfolgte gar nichts. Die Summen, die du zu zahlen hast, kannst du selbst oder mit den Tarifrechner genau ausrechnen.

Viel Spaß dabei

ggreg

Offline axel

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Hilfe - Abschlagsz. im laufender Abrechnungszeitraum.
« Antwort #6 am: 23. August 2006, 19:51:29 »
Hallo ggreg,
ich werde noch mal zur SWM hingehen, kann zur Zeit eh nicht überweisen und zahle den von mir berechneten Abschlag in bar.
Da werde ich schon sehen was da an Kommentar kommt.
Mfg
axel

 

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