@gasol
Offensichtlich besteht immer noch ein großes Missverständnis.
Eine Gerichtsentscheidung eines Zivilgerichts betrifft immer nur die daran beteiligten Parteien.
Ebenso verhält es sich mit dem Beschluss des LG Oldenburg vom 15.02.2006.
Mit diesem wurde dem Versorger lediglich untersagt, dem Antragsteller die Versorgungseinstellung anzudrohen. Keinesfalls wurde dem Versorger damit untersagt, allen vergleichbaren Kunden die Versorgungseinstellung anzudrohen.
Ebenso verhält es sich mit Urteilen, die eine Preiserhöhung für unwirksam erklären oder Rückzahlungen zuviel gezahlter Energiepreisforderungen anordnen.
Deshalb muss sich ja jeder selbst zur Wehr setzen, jeder seinen Prozess führen, den er besser oder schlechter führen kann, was dann auch andere Ergebnisse zeitigen kann.
Wer also meint, er partizipiere etwa direkt an einer Entscheidung des LG Hamburg in Sachen E.ON Hanse ohne selbst beteiligter Kläger zu sein, der ist auf deutsch gesagt, auf dem Holzweg !!!
Ebenso wird es sich mit den Entscheidungen des BGH nach den Urteilen der LG Heilbronn und Karlsruhe verhalten. Allein die Entscheidung in Rechtsfragen wird übertragbar sein, nicht jedoch die Entscheidung in Tatsachenfragen.
Es wird Zeit, dass dieser vollkommene Irrtum, auf den immer wieder hingewiesen wurde, nun endlich einmal bewusst wird.
Aufwachen !!!
Wer eine abschließende Klärung für sich und seinen konkreten Fall sucht, kommt nicht umhin, selbst einen Prozess zu führen, ob nun passiv als Beklagter oder aktiv als Kläger.
Deshalb ist es auch vollkommen unsinnig, etwa als Vorbehaltszahler auf eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung in einem anderen Verfahren zu warten, an dem man selbst nicht beteiligt ist.
Bis dahin können eigene Rückforderungsansprüche auch schon längst verjährt sein.
Deshalb ist das oft propagierte Abwarten und Aussitzen nicht unbedingt zielführend.
Nochmals:
Gerichtsentscheidungen werden nur zwischen den am konkreten Verfahren beteiligten Parteien bindend.
Deshalb sind die Versorger so froh, dass sie es weitgegehend selbst in der Hand haben, ob nun Gerichte über die Zulässigkeit der Preiserhöhungen entscheiden oder nicht:
Wo kein Kläger, da kein Richter.
In Bremen, Berlin, Dresden, Hamburg, Heilbronn, Oldenburg oder aber Delmenhorst wird nicht über die Zulässigkeit von Preiserhöhungen andernorts entschieden!!!
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt