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Autor Thema: Stromversorger - Antwort auf Widerspruchsschreiben, und nun?  (Gelesen 4284 mal)

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Offline Santos

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Auf mein Widerspruchsschreiben, Neuberechnung und entsprechende Überweisung der Schlussabrechnung, antwortete mein Stromversorger (Hessen) u.a.:

"Da (der Versorger) seine verkaufte Strommenge nahezu komplett zu Börsenpreisen von verschiedenen Stromhändlern bezieht, sind wir gezwungen, diese Preisentwicklungen weiterzugeben."

...

"Die Strompreise für 2005 wurden durch die Preisaufsicht des hessischen Wirtschaftsministerium unter Offenlegung unserer Kosten und Erlöse geprüft und genehmigt. Wir gehen davon aus, dass mit der behördlichen Genehmigung des Preisantrages die etwaige Billigkeit der Stromtarife dargelegt und bewiesen und im Prüfungsverfahren die Kriterien Problematik "preisgünstig und sparsam" sachkundig beurteilt wurden."
...

"Aus den o.g. Gründen bestehen wir in jedem Fall auf unserer sich aus Ihrem Stromliefervertrag ergebenden Forderung und lehnen eine einseitige Kürzung der Schlussrechnung durch Sie ab."

Das überzeugt mich selbstredend nicht, vor allem, wenn ich mir die Aussagen des entsprechenden Ministeriums und Ministers Rhiel in Erinnerung rufe.
Wie geht es aber rein juristisch weiter? Muss ich reagieren? Falls ja, wie?

Vielen DANK!

Santos

Offline Cremer

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Stromversorger - Antwort auf Widerspruchsschreiben, und nun?
« Antwort #1 am: 17. Juni 2006, 13:01:55 »
@Santos,

Sie brauchen nicht unbedingt zu antworten.

Ratsam wäre es vielleicht, dass Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie weiterhin auf Ihrem Widerspruch bestehen.

Siehe auch: "Wir gehen davon aus...."

Dies ist eben falsch von Ihrem Versorger
MFG
Gerd Cremer
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Offline Santos

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Stromversorger - Antwort auf Widerspruchsschreiben, und nun?
« Antwort #2 am: 18. Juni 2006, 18:32:18 »
Zitat von: \"Cremer\"
@Santos,

Sie brauchen nicht unbedingt zu antworten.

Ratsam wäre es vielleicht, dass Sie dem Versorger mitteilen, dass Sie weiterhin auf Ihrem Widerspruch bestehen.

Siehe auch: "Wir gehen davon aus...."

Dies ist eben falsch von Ihrem Versorger



Vielen DANK!

Also gehe ich von folgender Argumentationsschiene aus:

>>Die Billigkeit einer Preisforderung nach § 315 BGB ist erst dann gegeben und "bewiesen", wenn juristisch geprüft und damit richterlich entschieden. Eine behördliche Entscheidung, hier Ministerium, kann dies nicht ersetzen!<<

Richtige Formulierung?

Nochmals Danke.
Santos

Offline Cremer

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Stromversorger - Antwort auf Widerspruchsschreiben, und nun?
« Antwort #3 am: 18. Juni 2006, 19:08:07 »
@Santos,

besser:
"....wenn die Billigkeit der Preissteiegerungen als auch die Preishöhe gerichtlich festgestellt wurde."

Das/die (Landes-) Wirtschaftministerium prüft und genehmigt nur die max. Preissteigerung, nicht die Auskömmlichkeit und erst recht nicht die Kalkulation der Strompreise.
MFG
Gerd Cremer
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