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Autor Thema: Mahnverfahren von Tyczka  (Gelesen 4341 mal)

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Offline geradeausabbieger

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Mahnverfahren von Tyczka
« am: 15. August 2006, 17:59:34 »
Hallo zusammen,
seit dem letzten Jahr habe ich Ärger mit Tyczka. Den Preiserhöhungen habe ich widersprochen und sie aufgefordert, die Kalkulation offenzulegen. Es ist nichts dergleichen passiert.
Meine Abrechnung vom letzten Jahr habe ich nach den alten Preisen plus 3 % Sicherheitszuschlag abgerechnet. Zu dem von Tyczka errechneten Betrag und meinem liegt eine Differenz von ca. 90 €. Erwähnt sei, dass ich meine monatlichen Rechnungen pünktlich bezahle.
Tyczka schaltete dann ein Inkassounternehmen ein, um die 90 € einzutreiben. Ich habe mich bei der Verbraucherzentrale erkundigt und die rieten mir, dem Inkassounternehmen zu widersprechen, da sie keine Originalvollmacht vorgelegt haben. Dann erhielt ich wieder Post vom Onkasso, dass sie das Verfahren zur gerichtlichen Geltendmachung abgegeben haben.
Jetzt habe ich ein gerichtlichen Mahnbescheid bekommen.
Nun meine Fragen:
- Hat auch schon jemand ein gerichtlichen Mahnbescheid von Tyczka bekommen?
- Wer hat Erfahrungen mit Tyczka? Ist das jetzt ein Säbelrasseln oder ziehen die einen vor Gericht (dann müssten sie ja ihre Kalkulation offenlegen)?
Wer hat sonstige Erfahrungen mit Tyczka?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Euer Geradeausabbieger

Offline Watzl

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Mahnverfahren von Tyczka
« Antwort #1 am: 16. August 2006, 09:00:34 »
Sie haben bezahlt. Der Vertragslieferant will nun noch 90,- EU.
Lohnt es sich für diese Firma wirlich dafür eine gerichtliche Auseinandersetzung herbeizuführen?
Der gerichtliche Mahnbescheid ist nocht keine Entscheidung eines Gerichtes.
Da wird offensichtlich arg Gerasselt um die andere Seite evtl. dazu zu bringen mit einem \"das ist die Sache nicht wert\" aufzugeben.

Bleiben sie beständig. Sie haben klare Vorstellungen was ihr Recht anlangt. Weshalb sollten sie nun gleich einen Rückzieher machen?

Lassen sie sich anwaltlich beraten. (Rechtsschutzversicherung!?)Der Tipp der Verbraucherzentrale ist nur auf einen Formfehler bezogen. Inhaltlich hat man sich offensichtlich nicht dazu geäußert. Leider vermisse ich seit Jahren den vehementen Einsatz der Verbraucherschutzorganisationen hinsichtlich des ganzen Gebahrens der Vertragsfirmen.

Die Firma mit dem großen T am Namensanfang taucht hier im Forum sehr oft unter immer den gleichen neagtiven Vorzeichen auf. Also haben doch viele Menschen Erfahrungen mit dieser gemacht. Eine positive Rückmeldung ist mir dabei nicht bekannt.

Guten Efolg

H. Watzl

Offline geradeausabbieger

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Mahnverfahren von Tyczka
« Antwort #2 am: 16. August 2006, 17:30:40 »
Hallo Watzl,
Danke für Die schnelle Reaktion. Eigentlich habe ich auch keine Lust zu kuschen, aber leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Ich hatte gehofft, Leidengenossen in diesem Forum zu finden, um vielleicht gemeinsam etwas auszuricen oder Erfahrungen auszutauschen. In Bayern macht die Verbraucherzentrale leider keine Sammelklagen (mangels Budget), was in anderen Bundesländern gut funktioniert. Vielleicht ist genau deswegen T... so dreist.
Liebe Grüße
Der Geradeausabbieger

Offline Watzl

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Mahnverfahren von Tyczka
« Antwort #3 am: 16. August 2006, 22:56:00 »
Letztlich scheitert der aufgewachte Vertragskunde am Geld, wenn er gegen seine Vertragsfirma vorgehen will.

Man müßte wirklich zusammenlegen, um solchen Menschen zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen. Eine Schnapsidee?

Leider halten sioch unsere Freunde von der professionellen Verbraucherschutzseite auch zurück.

Vergeblich habe ich auch bisher versucht bei unserer überregionalen Zeitung zu erreichen, dass man dort neben dem Index für Heizöl, der regelmäßig veröffentlicht wird, auch einen Index für andere Energieträger zu veröffentlichen. Leider auch ohne Erfolg. Das hätte dann bewirkt, dass so mancher Flüssiggaskunde sich hätte orientieren können, wo die Preise denn so liegen. Seine eigene Rechnung hätte er dann wohl sehr nachdenklich betrachtet.

H. Watzl

 

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