@redbluewitch
Diese Entscheidung wurde bereits hier im Forum behandelt:
Stadtwerke MünchenVerivox war auch schon einmal aktueller.
So wurde das Gaspreis- Urteil des OLG Karlsruhe dort bisher nicht berichtet, dafür jedoch im Strom-Magazin und im ZfK- Tagesticker.
Aus diesem geht ganz klar hervor, was der Gasversorger nachweisen muss. Dem wurde die SWM bisher nicht gerecht.
Anders als das LG München I sieht es das LG Oldenburg (WuM 2006, 162).
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt